Landgericht Hamburg untersagt ZDF Fortsetzung der Deportationslüge

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Landgericht Hamburg untersagt ZDF Fortsetzung der Deportationslüge
Datum: 05.11.2024 - 10:34 Uhr

Wie einige andere Sender auch ging das ZDF dem staatlich finanzierten linksextremen Portal Correctiv auf den Leim, welches sich einige möglichst spekatakuläre Behauptungen zu einem privaten Treffen von einigen AfD- und CDU-Repräsentanten in einem Landhotel bei Potsdam aus den Fingern saugte und mit diesen an die Öffentlichkeit ging. Auf dem Lerchenberg in Mainz übernahm man unreflektiert, unkontrolliert und frei von eigener Recherchenarbeit die Ausgeburten der Phantasie von Correctiv und bauschte die Falschmeldungen medial noch richtig auf. Obwohl es frühzeitig Berichte darüber gab, dass Correctiv hier Falschmeldungen verbreitete, blieb das ZDF bei seiner Darstellung und kontrollierte auch im Nachlauf die von Correctiv in die Welt gesetzten unkorrekten Angaben nicht.

Genau das hat jetzt das Landgericht Hamburg in seinem Urteil scharf kritisiert und dem ZDF untersagt, diese schon damals falschen Behauptungen, insbesondere die der angeblichen Deportationspläne, weiter aufrecht zu erhalten. Sollte der Mainzer Sender gegen dieses Urteil verstoßen, dann ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro fällig.

Zitat im Urteil: »Damit ist das ZDF nicht allein, denn anderen Presseorganisationen unterliefen im Überbietungswettbewerb um die angsteinflößendste Schlagzeile zum Potsdam-Treffen ähnlich grobe journalistische Fehler, die von diversen Gerichten verboten wurden. Ein erheblicher Schaden entstand dabei den Teilnehmern des Treffens, die sich zwar gegen die falschen Darstellungen und Berichterstattungen in zahlreichen Verfahren erfolgreich vor Gericht wehrten, aber bis heute um ihren Ruf kämpfen.«

Sven von Storch

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