Lagarde will Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignorieren
Lagarde will Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignorieren
Datum: 19.05.2020 - 11:26 Uhr
Es ist eine Situation, die etwas absurd anmutet: das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Urteil zum milliardenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des sogenannten PSSP-Programms eindeutig beanstandet, dass diese teilweise verfassungswidrig sind. Aufgrund dieses für deutsche Institutionen verbindlichen Urteils darf sich die Bundesbank nur dann an Käufen beteiligen, wenn der EZB-Rat deren Verhältnismäßigkeit als nachvollziehbar darlegt. Das ist bisher nicht geschehen. Der aktuelle Stand also ist, dass die Bundesbank sich nicht an weiteren Anleihenkäufen beteiligen darf. Macht sie das doch, beginge sie einen Rechtsbruch.
Genau zu diesem Rechtsbruch aber wird die Bundesbank direkt von der EZB-Chefin Lagarde aufgefordert. Die nämlich interessiert sich kein Stück für das Urteil des BVerfG, sondern fordert die Bundesbank auf, sich weiterhin an den Anleihenkäufen vollumfänglich zu beteiligen. Für Lagarde haben nur die Bestimmungen und Verträge auf europäischer Ebene Gültigkeit. Und die sagen, dass »nach dem Vertrag (...) alle nationalen Zentralbanken in vollem Umfang an den Entscheidungen und der Durchführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets teilnehmen« müssen. So sagte sie es in einem Interview vier europäischen Tageszeitungen.
Wie irrelevant ihrer Meinung nach das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist, lässt sie in ihrem nächsten Satz klar erkennen: »Jede nationale Zentralbank in der Eurozone ist unabhängig und darf keine Anweisungen von Regierungen entgegennehmen. Dies ist in den Verträgen festgeschrieben.«
Das Bundesverfassungsgericht kann also entscheiden, was es will. Wenn es Lagarde nicht in den Kram passt, wird ein entsprechendes Urteil also konsequent von ihr übergangen.
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