Künftig Maskenpflicht in Berliner Büros

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Künftig Maskenpflicht in Berliner Büros
Datum: 30.09.2020 - 08:56 Uhr

In Berliner Büro- und Verwaltungsgebäuden gilt künftig eine Maskenpflicht. Wer sich bewegt oder im Aufzug befindet, muss eine Maske tragen. In Begegnungsfällen können die Abstände nicht eingehalten werden, sagt Wirtschaftssenatorin Ramona Pop von den Grünen. Deswegen heißt es »Maske auf«. Der vergangenen Sommer sei mit Leichtsinnigkeit einhergegangen, so Pop weiter. »Doch die Zahlen gehen hoch, die Leichtigkeit ist endgültig vorbei«, sagt Pop. Beim Arbeiten am Schreibtisch braucht es laut Beschluss des Berliner Senats die Maske allerdings nicht.

Auch privaten Feiern werden vom Berliner Senat Zwangsmaßnahmen auferlegt. Ab einer Teilnehmerzahl von zehn Personen müssen Namenslisten ausgelegt werden. Die Daten der Gäste müssten dokumentiert werden, um Nachverfolgungen von Kontakten im Falle einer Infektion sicherstellen zu können, so das Argument. Wer allerdings die Eintragungen auf Korrektheit überprüfen soll und wer im Fall einer mangelhaften Dateneingabe in welcher Form verantwortlich gemacht wird, darüber scheint sich der Senat noch keine Gedanken gemacht zu haben.

Ohnehin wird die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern massiv begrenzt. An Feiern im Freien dürfen maximal 50 Personen teilnehmen, bei Feiern in privaten Räumen ist die Zahl sogar auf 25 Personen begrenzt. Doch auch hier fehlt jegliche Vorstellung, wer das wie kontrollieren soll. Lediglich über die Höhe des Bußgeldes ist man sich schnell einig geworden: mindestens 50 Euro sind bei Verstößen fällig, im Wiederholungsfall sogar bis zu 500 Euro, sagt der Berliner Regierende Bürgermeister.

Für Kontrollen und Einhaltung der »Spielregeln« in den einzelnen Kiezen waren im SED-Staat unter anderem die Abschnittsbevollmächtigten zuständig. Die sind bisher vom Rot-Rot-Grünen Senat (noch) nicht wieder eingeführt worden.

Sven von Storch

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