Klebeterroristen stürmen und blockieren Rollfelder
Klebeterroristen stürmen und blockieren Rollfelder
Datum: 13.07.2023 - 10:12 Uhr
Im Umgang mit den Klebeterrorristen der (aller-)letzten Generation war die deutsche Kuscheljustiz, mutmaßlich politisch so gewollt, stets sehr nachsichtig. Erfüllte Straftaten wurden wo immer es ging in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt, statt den im Strafgesetzbuch vorgesehenen Haftstrafen wurden Geldstrafen, Bußgelder oder Geldbußen verhängt. Nachhaltig war dieses Vorgehen nicht. Kaum war ein Verfahren beendet, pappten sich die betroffenen Selbstkleber direkt wieder auf die Straße.
Bei ihrer jetzigen Aktion könnten sie allerdings einen Schritt zu weit gegangen sein. An den Flughäfen Düsseldorf und Hamburg stürmten einige Klebeterroristen auf die Rollfelder und pappten sich dort fest. Der Flugbetrieb wurde aus Sicherheitsgründen unterbrochen, heißt es in einem Bericht bei tagesschau.de, »weil sich unbefugte Personen Zutritt zum Gelände verschafft hätten.«
Wer die Sicherheit des Flugverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Hindernisse bereitet, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. So sieht es der §315 des deutschen Strafgesetzbuchs vor. Daran können auch die Verbündeten der Klebeterroristen aus dem politischen linken Lager nichts drehen und auch den juristischen Handlangern gehen in diesem Fall die Optionen aus. Aus dieser Straftat durch irgendwelche Taschenspielertricks eine Ordnungswidrigkeit zu machen, wird ihnen nicht gelingen. Auf die jetzt ergriffenen Selbstkleber wartet ein längerer Aufenthalt auf Staatskosten.
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