Klagewelle gegen Merkel-Lockdown rollt an

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Klagewelle gegen Merkel-Lockdown rollt an
Datum: 03.11.2020 - 12:20 Uhr

Der Merkel-Lockdown hat eine Klagewelle ausgelöst. An den Volksvertretungen auf Bundes- und Landesebenen vorbei hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gemeinsam mit Merkel beschlossen, Deutschland lahmzulegen. Doch nicht nur Verfassungsrechtler und Demokratie-Experten gehen gegen diese am Parlament vorbei beschlossenen Maßnahmen vor; auch betroffene Inhaber von Fitnesscentren, von Gaststätten, von Hotels oder Betreiber von Schwimm- und Freizeitbädern gehen massiv gegen den nicht im Einklang mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gefassten Beschluss der MPK und Merkel vor. Bei den Oberverwaltungsgerichten stapeln sich bereits jetzt die Eilanträge, die als Inhalt die Aufhebung der Beschlüsse haben.

Alleine in Berlin lagen am gestrigen Nachmittag 39 solcher Eilanträge vor, überwiegend von Gastronomen. Auch ein Fitnessstudio und sogar ein Konzertveranstalter haben entsprechende Eilanträge eingereicht. Wann das Gericht über die Anträge entscheiden wird, steht allerdings in den Sternen. Und bis zu diesem Entscheid bleiben die verhängten Zwangsmaßnahmen in Kraft.

In Bayern gingen bis zum gestrigen Abend 13 Normenkontroll-Eilverfahren sowie zwei Hauptverfahren gegen den Merkel-Lockdown ein. Auch hier gehen vor allem Hotelbetreiber und andere Tourismusbetriebe gegen den Beschluss vor. Sie haben in den letzten Wochen tragfähige Hygienekonzepte erarbeitet, so die Argumentation. Außerdem gebe es keinerlei wissenschaftlichen Belege, der die gegen sie getroffenen Maßnahmen rechtfertige. Zudem sei nicht schlüssig argumentiert worden, warum bestimmte Branchen schließen müssten und andere von dem Merkel-Bann nicht betroffen sind. Bundesweit schlossen sich der Klagewelle unterschiedlichste Branchen an: von Vermietern von Ferienwohnungen über Kosmetik- und Tattoo-Studios sogar hin bis zu Bordell- und Tanzschulenbetreibern.

Auch Parteien machen gegen den Merkel-Lockdown mobil. Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag will eine Prüfung durch das Verfassungsgericht des Freistaates. Die entsprechende Normenkontrollklage solle umgehend nach Leipzig gehen, heißt es aus der Fraktion. Partei- und Fraktionschef Jörg Urban argumentiert, dass die AfD damit zwei Anliegen verfolge. Einerseits soll eine verfassungsrechtlich notwendige Mitbestimmung des Landtages bei den Corona-Maßnahmen erreicht werden, zum anderen will man die getroffenen Einschränkungen an sich gerichtlich prüfen lassen.

Sven von Storch

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