Keine Gerichtsverhandlung gegen führendes Mitglied des Al-Zeins-Clans

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Keine Gerichtsverhandlung gegen führendes Mitglied des Al-Zeins-Clans
Datum: 28.03.2019 - 09:10 Uhr

Bilal H. macht vor nichts und niemanden halt, weder vor den deutschen Behörden noch vor seinem Vater. Im Streit ging Bilal H. sogar mit einer Pumpgun auf den Vater los, was ihm den zweifelhaften Rufnamen »Pumpgun-Bilal« einbrachte. Angst vor einem Verfahren brauchte Bilal aber nicht zu haben. Erstens ist dem Vater nichts passiert und zweitens würde so etwas innerhalb der Familie geklärt werden. Denn sowohl Bilal wie vor allem sein Vater gehören dem libanesischen Al-Zeins-Clan an, einer kriminellen Großfamilie mit etwa 5.000 Mitgliedern. Bilal ist der Sohn des Clanchefs, ist mit seinem Hauptwohnsitz in Essen gemeldet und lebt offiziell von ALG II. Die Ruhrmetropole ist neben Berlin eines der beiden Hauptverbreitungsgebiete der Clan-Mitglieder.

Nun hatte Bilal H. Ärger mit dem Essener Ordnungsamt. Bei der Kontrolle einer Spielhalle fiel den Mitarbeitern auf, dass Bilal einen seinerminderjährigen Söhne mit in die Spielhalle genommen hatte. Auf den Hinweis, dass dies nicht gestattet sei, ging Bilal auf die Mitarbeiterin los. Sie sei eine »Schlampe« und solle sich »verpissen«. Träfe er sie noch einmal in der Spielhalle an, »schlage ich Dich kaputt«. Selbstverständlich ermittelte die Polizei gegen »Pumpgun-Bilal« udn er sollte sich vor Gericht wegen Beleidigung, Bedrohung und etlicher anderer Straftaten verantworten. Sollte. Eigentlich.

Aber der mit der Durchführung der Verhandlung beauftragte Amtsrichter kniff lieber. Statt einer ordentlichen Verhandlung schreib der Richter lieber einen Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Monaten - auf Bewährung. Offizielle Begründung: der Richter befürchtete Tumulte im Gerichtssaal. Daher sagte er die Verahndlung ab, »um eventuelle bedrohliche Situationen zum Nachteil der geladenen Zeugen, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft oder auch des Gerichts zu unterbinden.«

Sven von Storch

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