Keine Annullierung des Erdogan-Referendums
Keine Annullierung des Erdogan-Referendums
Datum: 20.04.2017 - 08:22 Uhr
Das vom Merkel-Freund Erdogan initiierte Verfassungsreferendum zur Eliminierung der letzten noch vorhandenen demokratischen Fragmente aus der türkischen Politik und zur Umwandlung in ein Präsidialsystem mit de facto diktatorischen Zügen ist mit einem Anteil von 51,4 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen worden. Mitverantwortlich für die Installation einer Diktatur am Rande Europas sind auch die in Deutschland lebenden Türken. Sie stimmten mit rund 60 Prozent für das Referendum.
Um das noch einmal zu verdeutlichen: diese Menschen leben hier in einem Staat, der ihnen die Grundrechte garantiert, die sie mit ihrer Entscheidung nun den Menschen in ihrer Heimat verweigern. Wer für eine Diktatur stimmt, sollte auch in ihr leben (müssen).
Wahlbeobachter der OSZE hatte im Rahmen des Referendums einige Verstöße festgestellt und die Wahl als nicht frei von Manipulationen bezeichnet. Nicht zuletzt diese Aussagen veranlassten die noch existierenden Oppositionsparteien CHP und HDP im noch existierenden türkischen Parlament, einen Antrag auf Annullierung des Referendums bei der Wahlkommission einzureichen.
Diese Wahlkommission hat nun mit 10-zu-1-Stimmen erklärt, dass bei dem Referendum alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Allerdings muss sich die Kommission auch Vorwürfe gefallen lassen, dass sie nicht ganz unabhängig sei: die Mehrzahl der Kommissionsmitglieder gehört der Erdogan-Partei AKP an. Erdoga ficht das nicht an. Er hat, um weitere Demonstrationen gegen das Referendum unterbinden zu können, den Ausnahmezustand im Land erst einmal um weitere drei Monate verlängert. Die Sicherheitskräfte gehen massiv gegen Protestler vor, Kritiker und vor allem Journalisten werden kurzerhand aus dem Verkehr gezogen und in Haft genommen. Und Erdogan lässt seinen Außenminister Mevlüt Cavusoglu poltern, dass kein Land das Recht habe, »sich in ein Referendum in der Türkei einzumischen«. Und setzte hinzu: »Genauso hat die Europäische Union nicht das Recht, eine Ermittlung einzuleiten.«
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