Kein Zutritt für AP-Journalisten ins Weiße Haus
Kein Zutritt für AP-Journalisten ins Weiße Haus
Datum: 11.04.2025 - 09:36 Uhr
Ein Bundesgericht entschied am Dienstag, dass die Weigerung, Journalisten der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) den Zutritt zum Weißen Haus zu ermöglichen, einen Verstoß gegen die Verfassung darstelle. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem sich die AP geweigert hatte, der Anordnung von Präsident Donald Trump nachzukommen, den Golf von Mexiko offiziell in »Amerikanischer Golf« umzubenennen.
Richter Trevor McFadden erklärte, dass die Regierung Medien nicht aufgrund ihrer Berichterstattung bestrafen dürfe. In seiner Entscheidung verwies er auf den verfassungsmäßigen Schutz vor sogenannter »Meinungsdiskriminierung« – das heißt, der Staat darf nicht aufgrund des Meinungsinhalts diskriminieren. Trotz der Niederlage entschied das Weiße Haus am Mittwoch, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Allerdings gilt die Entscheidung des Gerichts bis auf Weiteres als sogenannte einstweilige Verfügung und bedeutet, dass AP-Reporter - zumindest theoretisch - bis auf Weiteres das Recht haben, an Pressekonferenzen des Weißen Hauses teilzunehmen.
Praktisch hingegen sieht die Sachlage etwas anders aus. Denn erstens ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, zweitens muss über die Berufung noch entschieden werden und drittens wäre es nicht das erste Mal, dass die Trump-Regierung im Fall des Falles eine gerichtliche Entscheidung per Dekret ad absurdum führen würde. Donald Trump lässt sich nicht dazu zwingen, Journalisten zu empfangen, die er nicht empfangen will.
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment