Kaum Abschiebungen nach Nordafrika

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Kaum Abschiebungen nach Nordafrika
Datum: 06.02.2017 - 07:46 Uhr

Die Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Nordafrika ist nach wie vor kein Ruhmesblatt, mit dem sich die Merkel-Regierung im Wahljahr 2017 auszeichnen könnte. Von den über 9.000 abgelehnten Asylbewerbern im Vorjahr (1.515 aus Tunesien, 3.736 aus Marokko und 3.784 aus Algerien) wurden ganze 404 (116 nach Tunesien, 119 nach Marokko und 169 nach Algerien) in ihre Heimatländer abgeschoben. Das berichtet die »Zeit« und bezieht sich dabei auf Meldungen der Funke Mediengruppe.

Die Hauptschwierigkeit bei den Abschiebungen sei die Verweigerungshaltung der Heimatstaaten, diese Menschen wieder aufnehmen zu wollen, heißt es unter anderem in der »Morgenpost«. Zudem entstünden durch die von deutschen Behörden auferlegten Sicherheitsvorschriften immense Kosten pro Abschiebung. Das in der MoPo angeführte Beispiel eines Marokkaners zeigt auf, welch Aufwand betrieben werden muss: drei Sitzreihen im Flugzeug sind für die Bundespolizei gebucht. Zwei Beamte sitzen neben der abzuschiebenden Person, drei weitere und ein Arzt vor und hinter ihm. Aufgrund dieser hohen Anforderungen sind Abschiebungen schlicht und ergreifend kompliziert und teuer.

Besonders absurd aber ist die Verweigerungshaltung der Heimatländer in Bezug auf die ungeklärten Identitäten der abzuschiebenden Personen. Während diese Leute hier in Deutschland bis zu 14 unterschiedliche Identitäten angeben konnten und die Behörden auf Treu und Glauben jede dieser Angaben unkontrolliert als korrekt angenommen haben (oder vielleicht annehmen mussten), verweigern die Quellländer die Rücknahme, bis die Identität der betreffenden Person eindeutig festgestellt wird.

Merke: eine unkontrollierte Einreise ohne jegliches Personaldokument nach Deutschland ist jederzeit möglich. Aber bei der Ausreise, ob nun Abschiebung, Rückführung oder freiwillige Ausreise, muss alles seine Richtigkeit haben.

 

 

Sven von Storch

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