Katholiken wehren sich_ Appell gegen Lehramtsänderung von Papst Franziskus

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Katholiken wehren sich_ Appell gegen Lehramtsänderung von Papst Franziskus
Datum: 22.08.2018 - 09:05 Uhr

Nun mobilisierten 75 Intellektuelle einen Appell an die Kardinäle der Kirche, mit dem Papst zu sprechen und dem „großen Skandal ein Ende zu setzen“, indem der Paragraph aus dem Katechismus entfernt wird, damit das „Wort Gottes verwässert verkündet wird“. Die Gelehrten berufen sich auf die Tatsache, dass die Möglichkeit der Zulassung der Todesstrafe eine „Wahrheit [ist], die im Wort Gottes enthalten ist, und durch das ordentliche und universale Lehramt der Katholischen Kirche gelehrt wird, dass [nämlich] Straftäter rechtmäßig durch die zivile Regierungsmacht zum Tode verurteilt werden dürfen, wenn dies notwendig ist, um die Ordnung der Zivilgesellschaft zu wahren“.

Der Appell wurde auf Englisch veröffentlicht  und kann bereits viele Unterschriften renommierter katholischer Gelehrten vorweisen.

Nicht zum ersten Mal müssen katholische Gläubige sich entgegen ihres Oberhauptes in der Öffentlichkeit für die katholische Lehre einsetzen.

Neben den sog. „dubia“ der vier Kardinäle Burke, Brandmüller, Meisner und Caffara gab es in der Vergangenheit auch einen Zusammenschluss von vier Bischöfen, die sich gegen die Öffnung der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene stark machten. Eine durch Laien initiierte „Ergebene Bitte“, samt eines „Treuebekenntnisses zur unveränderlichen Lehre der Kirche über die Ehe“ hat bisher über 36.000 Unterzeichner weltweit gefunden und ermahnt den Papst zur Klarheit in der Ehelehre der Kirche.

All diese Initiativen stützen sich auf eine Grundhaltung: gegen eine „Verwirrung“ in der Kirche zu steuern und für „Klarheit“ in der katholischen Lehre.

Als jüngsten „Streich“ hat sich Franziskus die Todesstrafe vorgenommen und wettert – mit dem Zeitgeist und mit einer banalen Menschenfreundlichkeit – gegen die „Entwürdigung des Menschen“, die die Todesstrafe angeblich verursachen soll.

Obwohl die katholische Kirche seit jeher Verteidigerin der Unantastbarkeit der menschlichen Würde ist – und zwar lange bevor es die weltlichen Staaten waren – war es immer Teil ihres Bewußtseins, dass die Todesstrage in verschiedenen Gegebenheiten nicht zu vermeiden war.

Selbst der „Pro-life“-Papst schlechthin, Johannes Paul II., hat daher die Möglichkeit zur Anerkennung der Todesstrafe (in gewissen Fällen) nicht abgeschafft.

Der 1993 verfasste Katechismus beurteilte die Todesstrafe folgendermaßen:

„2267. Unter der Voraussetzung, dass die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststeht, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstraße nicht aus, wenn diese der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.“

Die neue Fassung besagt nun:

„2267. [neu] Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.

Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.

Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“1), und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.“

Die Kongregation für die Glaubenslehre schrieb diesbezüglich die Bischöfe in der ganzen Welt mit einem Brief an, der die neue Formulierung begründete. Nachzulesen auf Deutsch hier.

Die Änderung des Katechismus wird von zahlreichen Katholiken als großer Skandal wahrgenommen und sie berufen sich auf Kanon 212 des Kirchenrechts, der ihnen das Recht zur Kritik zubilligt:

„§ 3. Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.“

Ob die Bitte der Gläubigen gehört werden oder auf taube Ohren stoßen wird, ist ungewiss. Festzustellen ist, dass die Verwirrung in der Kirche seit Amtsbeginn von Papst Franziskus wächst, der selbst zu immer härteren Mittel greift, um seine Autorität durchzusetzen.

Sven von Storch

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