Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) macht mit neuem Gesetz Polizisten zu Tätern

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Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) macht mit neuem Gesetz Polizisten zu Tätern
Datum: 18.11.2019 - 11:59 Uhr

Der Berliner Senat und insbesondere der Jusitzsenator Dirk Behrendt (Grünen) setzt mit seinem neuen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) per se alle Berliner Polizisten unter Generalverdacht. Sollte es zu Unklarheiten oder gar Streitigkeiten zwischen Bürger und Beamten kommen, so gilt ab dem 01. Januar 2020 laut § 7 LADG der Polizist eines Fehlverhaltens als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Das ist eine in Deutschland einmalige Entscheidung und verstößt elementar gegen die Unschuldsvermutung, der sogenannten Präsumtion der Unschuld.

Der Herr Justizsenator Behrendt von den Grünen sowie die anderen Mitglieder des rot-rot-grünen Senats, die dieses Gesetz durchgewunken haben, sollten sich unbedingt mit dieser Präsumtion der Unschuld befassen und nachlesen, was andere Institutionen darüber denken.

So heißt es in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: »Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.«

In Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) heißt es: »Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.«

In Deutschland leitet sich diese generelle Unschuldsvermutung aus dem Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ab: »Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.«

Eine Umkehrung der Unschuldsvermutung, wie sie vom Berliner Senat beschlossen wurde, steht im diametralen Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, zur Europäischen Menschrechtskonvention und zur Erklärung der Menschenrechte. Aber den rot-rot-grünen Senat in Berlin bedeuten deutsches und internationales Recht offensichtlich nichts.

Sven von Storch

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