Justizdirektor Richard Pilger nach Untersuchungsankündigung zurückgetreten

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Justizdirektor Richard Pilger nach Untersuchungsankündigung zurückgetreten
Datum: 12.11.2020 - 10:12 Uhr

In den USA beschäftigen die Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentschaftswahl am 3. November nach wie vor die Gemüter der Menschen und vor allem die Justizbehörden. Richard Pilger, bisher Direktor der Abteilung für Wahlverbrechen in der Kriminalabteilung des Justizministeriums der Vereinigten Staaten, hat die Brocken hingeworfen und ist von seinem Amt zurückgetreten. Ihm mißfiel, dass Generalbundesanwalt William Barr gegen den Willen Pilgers eine umfangreiche Untersuchung der Wahlunregelmäßigkeiten angeordnet hat. 2013 führte Pilger Ermittlungen gegen republikanische Organisationen durch, die ihm den Vorwurf der Voreingenommenheit gegen die US-Republikaner einbrachte.

Zwar schloss sich Barr der Argumentation Pilgers in dem Punkt an, dass einzelne Staaten die Hauptverantwortung für die Durchführung von Wahlen tragen. Doch, so Barr, das Justizministerium sei dazu »verpflichtet dafür zu sorgen, dass Wahlen so durchgeführt werden, dass das amerikanische Volk volles Vertrauen in seinen Wahlprozess und seine Regierung haben kann.« Dieser Verpflichtung sei das Justizministerium aktuell nicht nachgekommen, deswegen sei es erforderlich, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, für die er, Barr, nun den Weg frei gemacht habe.

Eine dieser Maßnahmen ist unter anderem die Erklärung der »General Service Administration (GSA)«, die dem Biden-Clan mit sofortiger Wirkung untersagt hat, einen formellen Beginn der Amtsübergabe anzustreben respektive diesen in der Öffentlichkeit medienwirksam zu fordern. Die Vermeldung eines angeblichen Wahlsiegs Bidens seien Falschmeldungen, es sei noch keine »offizielle Feststellung« über einen Wahlsieger getroffen worden.

Der Zeitplan, der vorsieht, dass bis zum 8. Dezember alle Stimmen in allen Staaten korrekt ausgezählt worden sind, ist derzeit kaum noch zu halten, heißt es von Beobachtern und Experten. Vor allem deswegen nicht, weil in einigen Bundesstaaten die Erstzählung der Stimmen noch nicht abgeschlossen ist und diese - möglicherweise - noch einmal nachgezählt werden müssen.

Sven von Storch

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