Jeder dritte Sicherheitsmitarbeiter im Flüchtlingszentrum ungeeignet

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Jeder dritte Sicherheitsmitarbeiter im Flüchtlingszentrum ungeeignet
Datum: 05.12.2023 - 10:27 Uhr

Auf dem ehemaligen Flughafengelände Berlin-Tegel ist ein sogenanntes Ankunftszentrum für »Flüchtlinge« errichtet worden. Irgendwo müssen diejenigen untergebracht werden, die den von der Berliner Ampel in die Welt gesendeten Lockrufen nach »Germoney« folgen. Da jene Angelockten schneller kamen als die (H)Ampel-Männer auch nur annähernd feste Unterkünfte, sprich Wohnungen, fertigstellen konnten, wurden Notunterkünfte errichtet. So auch in Tegel.

Weil in diesen Unterkünften Menschen ganz unterschiedlicher Volksgruppen sinnfrei zusammengelegt wurden, trug das erwartungsgemäß zu Spannungen bei, die in unschöner Regelmäßigkeit in Schlägereien untereinander ausarteten. Weil das Millionenheer der »Flüchtlinge«, Schutzsuchenden und wie sie sonst noch umschrieben werden, derart groß war, ist und nach dem Willen der Berliner Ampel durch weitere Ankömmlinge auch bleiben wird, fehlt es an allen Ecken und Enden an staatlich ausgebildeten Sicherheitskräften, sprich Polizisten und Objektschützern.

Also wurden kurzerhand Sicherheitsmitarbeiter zweifelhafter Eignung unter Vertrag genommen. Dass das eindeutig ein Fehler ist, war ebenso absehbar wie logisch. Von Kritik aber wollten die Entscheider nichts hören und bezeichneten entsprechende Hinweise und Anmerkungen als Verschwörungstheorien, die angeblich nur dazu geeignet seien, Ressentiments zu schüren.

Eine umfangreiche Kontrolle durch das Hauptzollamt in Verbindung mit dem Landeskriminalamt und den Ordnungsämtern bei den 183 Sicherheitsmitarbeitern am Ankunftszentrum Tegel hat nun nachhaltig unter Beweis gestellt, dass die angeblichen Verschwörungstheoretiker wieder einmal Recht behalten haben. Bei 55 der Sicherheitsmitarbeitern, also fast einem Drittel, wurden erhebliche Qualifikationsmängel respektive fehlende Zuverlässigkeitsüberprüfungen festgestellt, sodass die sofort ihren Dienst beenden mussten. Außerdem wurden 87 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Bewachungsverordnung eröffnet.

Würde man in anderen ähnlichen Einrichtungen ebenfalls derart umfangreiche Überprüfungen vornehmen, das Ergebnis wäre wohl ähnlich.

Sven von Storch

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