Islamische Gefährder sollen in die Staatenlosigkeit entlassen werden
Islamische Gefährder sollen in die Staatenlosigkeit entlassen werden
Datum: 21.11.2023 - 09:22 Uhr
Das Staatsrecht in Deutschland verbietet es, straffällig gewordenen Pass-Deutschen die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen, wenn diese durch die Aberkennung staatenlos würden. Gebürtigen Deutschen kann die Staatsbürgerschaft ohnehin nicht aberkannt werden. Eine ähnliche Regelung gab es in Schweden bezüglich der Pass-Schweden bisher auch. Das soll nach einem Vorschlag der Schwedendemokraten vor der in Kürze beginnenden Regierungskonferenz künftig geändert werden.
Die Schwedendemokraten wollen nicht nur straffällig gewordenen »Doppelpass-Inhabern« die schwedische Staatsbürgerschaft entziehen, sondern islamischen Gefährdern soll auch dann die schwedische Staatsbürgerschaft aberkannt werden können, selbst wenn die dadurch dann staatenlos werden.
Der Vorschlag für diese Änderung stammt vom Parteivorstand und soll laut Gothenburg Post auf der Landesversammlung am kommenden Wochenende angenommen werden. »Wenn Sie beispielsweise in ein Land reisen und einer Terrororganisation helfen oder ein Bandenkrimineller sind und systemgefährdende Aktivitäten ausführen, dann ist es nicht vernünftig, dass Sie Ihre Staatsbürgerschaft behalten können, sagt Parteisekretär Mattias Bäckström Johansson gegenüber Göteborgs-Posten.
Schweden macht damit den nächsten Schritt weg von der uneingeschränkten Zuzugsoption für Kriminelle aus aller Welt hin zu einem Staat, in dem Recht und Ordnung wieder eingeführt werden und kriminelle Ausländer mit den Sanktionen belangt werden, die das Gesetz vorsieht. Da, wo es sein muss, werden die Gesetze denn neuen Erfordernissen angepasst. Die Schweden haben die Nase von kriminellen Ausländern und gewalttätigen kriminellen Migrantenbaden gestrichen voll. Die jetzige Landesregierung trägt diesem Ansinnen Rechnung und trifft die entsprechenden Entscheidungen. Schweden könnte in dieser Hinsicht ein Vorbild für die Politik anderer Länder werden.
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