In lezter Sekunde vorgelegter Arbeitsvertrag verhindert Abschiebung
In lezter Sekunde vorgelegter Arbeitsvertrag verhindert Abschiebung
Datum: 08.11.2019 - 10:27 Uhr
Im vergangenen Juli wurde eine Frau in einem Waldstück in Mülheim an der Ruhr von mehreren Tätern nacheinander vergewaltigt. Zu ihnen gehört auch ein 14-jähriger Bulgare, der sich zur Zeit in Untersuchungshaft befindet. Der Rest seiner Familie lebt in Mülheim, keines der Familienmitglieder ging dem Kenntnisstand der Stadtverwaltung nach, einer regulären Beschäftigung nach.
Zwar genießen Bulgaren als EU-Bürger das Freizügigkeitsrecht, wonach sie sich Wohnsitz und Arbeit innerhalb der EU frei suchen dürfen. Doch das Freizügigkeitsrecht ist auch mit einer zeitlichen Frist verknüpft. Wer sich länger als drei Monate in einem anderen EU-Mitgliedsland als dem eigenen Heimatland aufhalten will, der muss nachweisen, dass er sich und seine Familienangehörigen wirtschaftlich erhalten kann. Ein gültiger Arbeitsvertrag wäre zum Beispiel ein solcher Nachweis.
Nachdem die Stadt Mülheim der Familie des mutmaßlichen Vergewaltigers schon mit Ausweisung gedroht hatte, kam der Herr Papa auf die wenig glorreiche Idee, einen Arbeitsvertrag zu fälschen, um die Ausweisung zu verhindern. Der versuchte Betrug flog auf, die Ausweisung rückte immer näher. Plötzlich wie aus dem Nichts tauchte jetzt ein Arbeitsvertrag der Frau Mutter auf, die angeblich seit dem 15. Oktober als Niedriglohnbeschäftigte bei einer Reinigunsfirma angestellt ist.
Das hat gleich mehrere sehr praktische Dinge Seiten. Denn einerseits ist die Ausweisung durch die Vorlage eines Arbeitsvertrages so gut wie vom Tisch. Und weil Frau Mama jetzt nur für ein Kleingeld arbeiten geht, der Rest der Familie aber auch versorgt werden will, soll und muss, hat die Familie jetzt Anspruch auf ergänzende Hilfe nach ALG-II. Deutschland - Schlaraffenland!
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