Immer mehr Abzuschiebende werden straffällig
Immer mehr Abzuschiebende werden straffällig
Datum: 07.08.2018 - 10:17 Uhr
Eine neue Entwicklung ist bei den von einer Abschiebung aus Deutschland betroffenen Personen aktuell zu verzeichnen. Auch wenn sie zuvor nicht straffällig geworden sind, so ändert sich das mit dem Tag, an dem sie ihren Abschiebungsbescheid erhalten. Dann klauen sie auf einmal wie die Raben oder begehen andere, meist nur kleinere Vergehen. Das Kalkül: die Tat muss so schwer sein, dass das Verfahren verfolgt wird, darf aber nicht so schwer sein, dass man in Untersuchungshaft kommt. Bis zur Hauptverhandlung vor Gericht bleibt man dann auf freiem Fuß und in der Regel erhält man vor deutschen Gerichten ja ohnehin Bewährungsstrafen - sofern man den richtigen (Migrations-)Hintergrund hat.
Das deutsche Recht macht diese und ähnliche Absurditäten erst möglich. Denn obowhl ein rechtsgültiger Abschiebebescheid vorliegt, muss bei einem laufenden Ermittlungs- respektive Strafverfahren die Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Durchführung der Abschiebung eingeholt werden. Doch in der Regel versagen die Staatsanwaltschaften diese Zustimmung. Sie wollen schließlich auch die Akten schließen können. Das hat sich bei den Damen und Herren aus aller Welt, die sich ohne Rechtsgrundlage in diesem Land aufhalten, längst rumgesprochen. Also wartet man auf den »Blauen Brief« und macht dann lange Finger.
Diese neue Marotte löst nach und nach die zuvor weit verbreitete Selbstbezichtigung begangener schwerer Straftaten im jeweiligen Heimatland ab. Denn drohen einem Asylanten in seiner Heimat schwere Strafen, darf er ebenfalls nicht abgeschoben werden. Allerdings können solche Angaben in der Zwischenzeit auch aufgrund der besseren Kommunikation mit den Behörden der Quellländer überprüft werden. Da ist es doch einfacher, kurz mal irgendwo etwas zu mopsen und sich dabei ertappen zu lassen.
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