Identitätsbetrug von Flüchtlingen bleibt straffrei
Identitätsbetrug von Flüchtlingen bleibt straffrei
Datum: 22.01.2019 - 12:13 Uhr
Wer als Asylant oder »Flüchtling« nach Deutschland kommt und Sozialleistungen beziehen will, muss sich registrieren lassen. Bei dieser Erfassung aber dürfen diese Leute das Blaue vom Himmel lügen und falsche Identitäten wie auch erfundene Geburtsdaten angeben. Strafrechtliche Folgen haben sie nicht zu befürchten. Das Bundesjustizministerium (Katharina Barley, SPD) lehnte aktuell einen Vorstoß des Bundesinnenministerium (Horst Seehofer, CSU) zur Strafbarkeit dieser Handlungen rigiros ab, wie es in einem Bericht der »Welt« heißt.
Die Tatsache, dass der islamisch motivierte Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz von Anis Amri begangen wurde, der sich nachweislich mit mindestens einem guten Dutzend verschiedener Identitäten in Deutschland aufhielt, sollte schon ausreichend sein, um diesem Identitätsbetrug einen Riegel vorzuschieben.
Hinzu kommen jede Menge »Einzelfälle«, bei denen Asylanden oder »Flüchtlingen« mit Mehrfachidentitäten Geld in großem Stil abkassieren. Geld, das der Staat seinen Bürgern aus der Tasche zieht. Geld, das an anderer Stelle den wirklich Bedürftigen und Hilfesuchenden verweigert wird.
Dabei ist selbst im Kreis der Merkel-Regierung bekannt, dass 58 Prozent der »Hilfesuchenden« bei ihrer Registrierung keine Ausweisdokumente vorlegen und die Beamten sich an die ihnen gegenüber gemachten Angaben orientieren müssen. Faszinierenderweise »verlieren« diese Leute relativ oft ihre Ausweisdokumente, aber selten bis nie ihr Smartphone.
Doch Katharina Barley (SPD) und ihr Justizministerium sehen offenbar keinen Handlungsbedarf.
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