Holodomor in Deutschland jetzt offiziell Völkermord

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Holodomor in Deutschland jetzt offiziell Völkermord
Datum: 12.12.2022 - 11:40 Uhr

Ein Völkermord oder Genozid ist seit 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht. In den beiden verheerenden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts hatten vor allem nationale, ethnische und völkische Denk- und Sichtweisen zu Verfolgung, Vernichtung, Zerstörung und Tod geführt. So etwas sollte nicht wieder geschehen, war man sich sicher. Allerdings war zwar die Definition des Völkermords klar, aber hinsichtlich der Einstufung der Verbrechen an ganzen Volksgruppen und Zivilisationen als Völkermord isst man sich nach wie vor uneinig und so wird das »Verbrechen aller Verbrechen« (Zitat aus dem Völkerstrafrecht) auch heute noch - vielleicht mehr denn je - als Waffe der Politik genutzt.

Die Vertreibung, Vernichtung und Ermordung der indigenen Bevölkerung in Nordamerika durch die USA - faktisch ein Völkermord - wird nicht als solcher anerkannt. Gleiches gilt für die spanischen Eroberungs- und Vernichtungsfeldzüge gegen die Ureinwohner in Lateinamerika. Auch die Armenier mussten lange dafür kämpfen, dass der Völkermmord der Osmanen an ihrem Volk in den Jahren 1915 und 1916 als Genozid anerkannt wurde. Die Türkei negiert dies bis heute.

Der Bundestag hat den »Holodomor« (Hungermord) in der Ukraine in den frühen 1930er-Jahren als Völkermord anerkannt. Stalins völlig fehlgeleitete Wirtschaftspolitik hatte damals zu mehreren Missernten hintereinander geführt. Die Ukraine war damals die Kornkammer der UdSSR und musste den Großteil seiner Ernten an die Zentralregierung abgeben. Dadurch fehlten die Getreideernten vor Ort, die Menschen hungerten. Stalin ließ die Ukrainische SSR abriegeln, die Menschen konnten ihre Heimat nicht verlassen, sondern starben am Hunger. Es war eine gezielte Vernichtung der ukrainischen Bevölkerung, so die Argumentation, den Holodomor als Völkermord anzuerkennen; eine Sichtweise, der sich die Bundesregierung anschloss.

Allerdings geht die Bundesregierung in ihrer Entscheidung noch einen Schritt weiter: wer sich dieser Sichtweise nicht anschließt, wer zum Beispiel die Entwicklung und Hintergründe - selbst aus historischen Gründen - beleuchten will und die offiziell vorgegebene Linie auch nur in Teilen in Frage stellt, kann juristisch belangt werden. Der Holodomor wird durch diese Vorgabe gleichgesetzt mit dem Holocaust. Das wird von unabhängigen Juristen scharf kritisiert, weil die einmalige Brutalität des Holocaust so abgewertet wird.

Sven von Storch

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