Heimaturlaubende Flüchtlinge verlieren Aufenthaltsrecht
Heimaturlaubende Flüchtlinge verlieren Aufenthaltsrecht
Datum: 16.12.2022 - 10:22 Uhr
Die schwedische Migrationsbehörde ist von der neuen Regierung damit beauftragt worden, ihre Arbeit in Bezug auf den Widerruf von Aufenthaltsgenehmigungen zu schärfen. Unter anderem, wenn es um Flüchtlinge geht, die in ihrem Heimatland Urlaub machen. »Das System der geregelten Einwanderung darf nicht missbraucht werden. Deshalb beauftragen wir die schwedische Migrationsbehörde mit einer Mission zur Stärkung der Rückrufarbeit«, sagt Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard auf einer Pressekonferenz.
Es handelt sich nicht um eine neue Gesetzgebung, aber ein Urlaub im Heimatland kann darauf hindeuten, dass bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und der Erklärung als Flüchtling Betrug vorlag. Dann kann die Aufenthaltserlaubnis auch nach den geltenden Regeln entzogen werden.
»Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Heimatland, das Sie verlassen haben, zurückkehren, dann aber dennoch als Tourist in das Land zurückkehren, bedeutet dies, dass Sie den Schutz nicht benötigen, den Sie in dem angegeben haben Anwendung«, sagt Maria Malmer Stenergard.
Selbsternannte Menschenrechtsgruppen und andere Vertreter von »Flüchtlingen« und Asylanten in Schweden sind entsetzt. Sie packen reflexartig die obligatorischen Floskeln aus und schwadronieren von angeblichen Verstößen und Rechtsverletzungen. Die neue schwedische Regierung zeigt sich von derlei Attacken völlig unbeeindruckt. Flucht und Heimaturlaub shließen sich gegeneinander aus, so die stichhaltige Argumentation zu der neuen Anweisung.
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