Haft oder Geldstrafe für Verbrennen der EU-Flagge

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Haft oder Geldstrafe für Verbrennen der EU-Flagge
Datum: 18.05.2020 - 10:44 Uhr

Bei Demonstrationen hierzulande wurden in der Vergangenheit in unschöner Regelmäßigkeit die Flaggen und weitere Symbole anderer Staaten verbrannt. Auch die deutsche Flagge wird von linken, linksradikalen und linksextremen Gruppen immer wieder verunstaltet, in den Dreck getreten oder sogar verbrannt. Die Flagge, die Hymne und weitere staatliche Symbole stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz, Rechtsverletzungen können mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Das ist reine Theorie; faktisch werden entsprechende Verstöße hierzulande durch die oben erwähnten Gruppen strafrechtlich gar nicht mit gebotener Konsequenz verfolgt. Der Staatsschutz darf sich in einem solchen Fall ein wenig im Ermitteln üben, stellt diese Ermittlungen aber in der Regel nach kurzer Zeit wieder ein, weil der oder die Täter nicht ermittelt wurden.

Auch die Flaggen der USA und Israels wurden in der Vergangenheit bei Demonstrationen hierzulande immer wieder von bestimmten Gruppen geschändet und verbrannt. Bisher galt für diese ausländischen Symbole ein entsprechender Schutz nur unter bestimmten Bedingungen, eine Gesetzesänderung war bislang kein Thema für die Merkel-Regierung.

Diese Haltung hat sich grundlegend geändert. Bei EU-kritischen Demonstrationen wurden in der Vergangenheit auch vermehrt Flaggen und Symbole der EU als Zeichen des Protests gegen die Brüsseler Politik verbrannt. Die Merkel-Regierung erhebt mit der aktuellen Gesetzesänderung jene Flagge des Nicht-Staates EU auf den  Status von Flaggen und Symbolen eines ausländischen Staates. Die entsprechenden Änderungen der Rechtsvorschriften wurden vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.

Sven von Storch

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