Grüne wollen Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 14 senken
Grüne wollen Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 14 senken
Datum: 25.11.2020 - 09:02 Uhr
Für die Altersgruppe derer, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, gibt es in der deutschen Juristerei den Begriff »jugendliche Personen«. Für sie gelten in diversen Gesetzen bestimmte Regeln, die sie einerseits beschränken, auf der anderen Seite aber auch beschützen. So sind Jugendliche nur teilweise geschäftsfähig. Das schützt sie unter anderem vor dem Abschließen von mitunter unsinnig teuren Mobilfunk-Tarifen oder von völlig sinnfreien Abonnements für das Smartphone, iPad, Tablet oder welches mobile Gerät auch immer.
Auch im Strafrecht gibt es besondere Schutzbestimmungen für Jugendliche. Vor allem im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung finden sich davon jede Menge. Einige Politiker der Grünen gehen seit Jahren massiv gegen diese Schutzbestimmungen an und fordern deren Wegfall. In Büchern schreiben sie unter anderem darüber, wie »prickelnd« sie derlei Erfahrungen mit Kindern empfanden.
Vor allem aber gibt es im Strafrecht die Altersgrenze von 14, die hierzulande vor jeglicher Strafverfolgung schützt. Eine ergänzende Bestimmung dazu ergibt sich aus dem §3 Jugendgerichtsgesetz (JGG), der vorsieht, dass ein Jugendlicher (älter als 14, jünger als 18) strafrechtlich dann verantwortlich ist, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Es bedarf also einer Einzelfallprüfung, ob diese Vorgaben erfüllt sind.
Dennoch argumentiert Berlins Grünen-Chefin Nina Stahr, dass man das Wahlalter bei den Bundestagswahlen auf 14 Jahre herabsetzen will, weil »wer mit 14 ein Auto knackt, wird ja auch zur Rechenschaft gezogen«, behauptet Stahr. Das ist so de facto falsch. Es bedarf einer besonderen Prüfung auf die geistige Entwicklung des Betreffenden. Es ist zu bezweifeln, dass eine solche Prüfung bei der entsprechenden Altersgruppe rechtlich zulässig sei respektive vor den Bundestagswahlen technisch überhaupt umsetzbar wäre. Die Forderung nach der Herabsetzung des Wahlalters ist also wieder einmal ein überhaupt nicht durchdachter politischer Schaufensterantrag der Grünen, um Aufmerksamkeit zu generieren. Klar, die Wahlen rücken immer näher. Und mit Corona können sie nicht punkten....
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