Grüne Verbotspartei_ Für die Wahrheit sollen Bürger Bußgeld zahlen

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Grüne Verbotspartei_ Für die Wahrheit sollen Bürger Bußgeld zahlen
Datum: 08.06.2023 - 08:03 Uhr

Noch vor der Sommerpause soll mit dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz das bislang bizarrste genderideologische Anliegen umgesetzt werden. Wobei nicht unerwähnt bleiben sollte, daß ausgerechnet die pseudo-bürgerliche FDP mit Marco Buschmann als Justizminister sich zur Vollstreckerin dieses Gesetzes machen wird. Das Gesetz selbst soll aber nach dem Willen der Grünen zuvor in die nächste Radikalisierungsrunde gehen.

Wie zuerst auf Tichys Einblick berichtet, fordert der »Queer-Beauftragte« der Bundesregierung, Sven Lehmann (Bündnis 90/ Die Grünen) eine Verschärfung von Buschmanns Gesetzentwurf. Sollte der als Politiker getarnte Queer-Aktivist sich durchsetzen, drohen weitreichende Folgen für das Familien- und Strafrecht und mithin – man ahnt es schon – für den normalen Alltag der Bürger und den sozialen Frieden.

An insgesamt drei Kritikpunkten macht Lehmann seine Unzufriedenheit fest: Erstens seien die Hürden für die Verhängung des Bußgelds zu hoch. Bußgeld droht nach dem aktuellen Gesetzentwurf jedem Bürger, wenn dieser das biologische Geschlecht der Trans-Person öffentlich macht und ihr dadurch Schaden entsteht. Die juristisch haltbare Bezifferung eines möglichen Schadens durch Verstoß gegen das »Offenbarungsverbot« wird eine Heerschar von Anwälten und den dank Merkels Gästen ohnehin vollkommen überlasteten Justizapparat auf Jahrzehnte beschäftigen. Das sieht wahrscheinlich auch der queer-bewegte Sven Lehmann so und befindet, bereits die »Schädigung sollte mit einem Bußgeld belegt werden, unabhängig davon, ob die Täter*in erfolgreich war«. Im Klartext: Ob geschädigt wird oder nicht, egal, Bußgeld gibt es trotzdem. Man beachte hierbei Lehmanns Versuch, Bürger mit robuster Bindung zu Wahrheit und Fakten zu »Täter*inninnen« zu kriminalisieren.

Da Lehmann schon beim Bußgeld ist, so fordert er prompt getreu grüner Giermentalität, selbiges zu erhöhen auf sage und schreibe drakonische 10.000 Euro – für das Verkünden der Wahrheit beziehungsweise dafür, daß so manch ein Bürger nicht auch noch die Kontrolle über seine Zunge an die Regierung abgeben will.

Selbst Familienmitglieder – im ursprünglichen Gesetzentwurf von Strafverfolgung ausgenommen – sollen in den Kreis der Täter*nden aufgenommen werden, wenn es nach Sven Lehmann geht. Bedeutet in der Praxis: Wenn der Familienvater dank Selbstbestimmungsgesetz unkompliziert zur Frau transitioniert, wird es für die übrigen Familienmitglieder umso komplizierter. Rutscht dem Sohnemann dann in einem unbedachten Moment doch das Wort »Papa« als Anrede für die neue Trans-Mutti heraus, kann Sohn von ihm/ihr wegen »Mißgenderns« verklagt werden. Und das unabhängig davon, ob Trans-Mami daraus ein Schaden entsteht oder nicht. Der Schaden kann demnach auch schnödes Beleidigtsein sein wegen des plötzlichen rüden Eindringens unleugbarer biologischer Fakten in die kuschelweiche Regenbogen-Blubberblase.

Der dritte Kritikpunkt kann grün-realitätserprobten, CO2-angstfreien Normalo-Bürgern dann auch nicht mehr die linke Socke ausziehen: Natürlich stellt Lehmann auch die zwölfmonatige Sperrfrist für Geschlechtswechselwillige in Frage. Das seien »nicht zumutbare Hürden«, so Lehmann. Heißt: Jeder muss zu jeder Zeit und an jedem Tag geschlechtswechselfrei sein. Heute Frau, morgen Mann, übermorgen divers – das muss doch möglich sein im Irrenhaus Deutschland.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

Sven von Storch

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