Großbritannien_ Schariagericht schickt Vergewaltigungsopfer zurück zu ihrem Peiniger

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Großbritannien_ Schariagericht schickt Vergewaltigungsopfer zurück zu ihrem Peiniger
Datum: 17.11.2016 - 08:54 Uhr

Weil sie sich gegen die langjährigen Misshandlungen von und mehrfachen Vergewaltigungen durch ihren Ehemann zur Wehr setzen wollte, ging die in Großbritannien lebende zweifache Mutter pakistanischer Abstammung vor Gericht. Das britische Gericht gab ihr vollumfänglich Recht und übertrug der Mutter das Sorgerecht für die Kinder und verhängte ein Umgangsverbot gegen den prügelnden Ehemann. Da die Frau gläubige Muslima ist, wollte sie, dass auch ein Schariagericht die Ehe scheidet. Doch die Schariarichter urteilten, dass die Frau zu ihrem Peiniger zurückkehren muss.

Sie selbst fühle sich nach diesem Urteilsspruch des Schariagerichts erniedrigt, gab die Pakistani gegenüber der britischen Zeitung »Express« zu. Unterstützung erfuhr die Mutter von Gita Sahgal, einer britischen Menschenrechtsaktivistin. Sie sagte, dass die Urteile der Schariagerichte bei derlei Fällen grundsätzlich gegen die Frauen, die mehrheitlich die Opfer von häuslicher Gewalt und Vergewaltigung sind, ausfallen. Die von den britischen Zivilgerichten ergangenen Scheidungsurteile hätten aus der Sicht der islamischen Rechtsprechung keine Gültigkeit.

Die Situation mit den sich immer weiter verbreitenden Schariagerichten sei ein großes Problem, gab Dr. Ahmad al-Dubayan, der Vorsitzende des Rates für Schariagerichte in Großbritannien, zu. Er wisse nicht, wie viele dieser Gerichte es in der Zwischenzeit im Land gibt. Der Innenausschuss im britischen Unterhaus hat nun eine Ermittlung hinsichtlich der Ausbreitung des islamischen Rechts begonnen. Muslimische Verbände kritisierten dieses Vorgehen unmittelbar nach Bekanntwerden als »Einmischung in die Religionsfreiheit«.

Auch in Deutschland sind solche Schariagerichte auf dem Vormarsch.

Sven von Storch

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