Grenzschutz allein laut Polizeigewerkschaft ungenügend

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Grenzschutz allein laut Polizeigewerkschaft ungenügend
Datum: 05.09.2025 - 12:16 Uhr

Ungenügende Maßnahmen gegen illegale Migration

Grenzschutzmaßnahmen allein würden nicht ausreichen, um die illegale Migration einzudämmen, kritisiert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in einem Beitrag der Welt. »Der Migrationsdruck hat noch lange nicht das Normalniveau erreicht«, sagt Heiko Teggatz, der stellvertretende Bundesvorsitzende. Normal seien unter 100.000 Asylanträge im Jahr, wie es vor Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien der Fall war. 

Sozialleistungen nach wie vor verlockend

»Wenn wir weiter das Signal in die Welt schicken, dass man hier jeden Monat Leistungen erhält, die einem halben Jahreslohn im Heimatland entsprechen, dann kann man 1.000 Hundertschaften an die Grenze stellen. Die Leute werden trotzdem weiterkommen«, sagte Teggatz. Grenzkontrollen allein würden nicht ausreichen. Es brauche eine Reduktion der Pull-Faktoren und konsequente Abschiebungen. 

Minimalleistungen für Asylanten statt quasi Rundum-Sorglos-Paket

Migranten, die über ein anderes EU-Land einreisen, sollten in Deutschland »keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sondern nur Minimalleistungen, also Bett, Brot, Seife und medizinische Notversorgung«. Auf Anfrage von Welt sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, dass bereits bestehende Möglichkeiten zur Kürzung von Leistungen in den Kommunen stärker genutzt werden müssten. »Aber es stimmt, dass die gesetzlichen Kürzungsmöglichkeiten an zu strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Das müssen wir einfacher machen«.

Eine Vielzahl derer, die nach Deutschland kommen, streben eine Einbürgerung an. Denn eine DIW-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 98 Prozent aller Migranten, die zwischen 2013 und 2019 nach Deutschland gekommen sind und die aus den Hauptherkunftsländern kommen, sich einbürgern lassen wollen. Zu den Hauptherkunftsländern zählen Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia, Irak und Iran. Durch die Einbürgerung können sie nicht mehr abgeschoben werden, wie das DIW in seiner Studie schreibt (mehr dazu hier).

Sven von Storch

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