_Goldjungen_ zünden Obdachlosen an - Haftbefehle aufgehoben
_Goldjungen_ zünden Obdachlosen an - Haftbefehle aufgehoben
Datum: 12.06.2017 - 10:45 Uhr
Der deutschen Justiz wird in der jüngeren Vergangenheit oftmals von den Bürgern des Landes vorgeworfen, dass sie gegen die Migranten, "Flüchtlinge" und Asylanten zu lasch vorginge. Das Wort Kuscheljustiz hat sich bereits in weiten kreisen Bahn gebrochen. Aktuell sorgt ein Vorkommnis in Berlin einmal mehr dafür, dass diese Sichtweise deutlich unterfüttert wird.
An Heiligabend des Vorjahres, wenige Tage nach dem islamisch motivierten Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, zündeten sechs junge Männer, von denen Schulz einmal behauptet hatte, dass das, was diese Menschen uns brächten, wertvoller als Gold sein solle, in einer Berliner U-Bahn-Station einen schlafenden Obdachlosen an. Nur Dank des beherzten Eingreifens anderer Fahrgäste und dem Fahrer einer ankommenden Bahn konnte verhindert werden, dass das Opfer in Flammen aufging. Die potenziellen Mörder wurden entsprechend unter Mordanklage gestellt, ein Haftbefehl gegen jeden einzelnen von ihnen wurde erlassen.
Doch ganz aktuell hat das Berliner Landgericht exakt diesen Haftbefehl gegen fünf von ihnen aufgehoben. Die potenziellen Mörder dürfen völlig ungeniert durch Berlin marschieren, die frische Luft genießen - oder wieder einen Obdachlosen anzünden. Männer, die unter Mordanklage stehen, laufen in der Stadt herum.
Zum Vergleich: im Februar wurden mehrere junge Deutsche in Nauen zu jahrelangen Freiheitsstrafen wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Sie hatten einen Brandanschlag auf eine leerstehende Sporthalle verübt, die irgendwann einmal als Unterkunft für "Flüchtlinge" geplant war. Wohlbemerkt: die Halle stand zum Tatzeitpunkt leer und sollte, so der Stand der Dinge, später einmal als Unterkunft dienen. Möglicherweise.
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