Göttingen_ Gefährder immer noch im Land

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Göttingen_ Gefährder immer noch im Land
Datum: 17.02.2017 - 09:44 Uhr

Vor gut einer Woche wurden bei einer Razzia in der südniedersächsischen Universitätsstadt Göttingen zwei Terroverdächtige aus Nigeria und Algerien festgenommen. Sie stehen im dringenden Tatverdacht, einen Terroranschlag geplant zu haben. Die Vorbereitungen dazu waren, so berichtet der »NDR«, nach Angaben der Ermittler so weit fortgeschritten, dass es jederzeit zu dem Anschlag hätte kommen können.

Doch bisher ist die Abschiebung der beiden der islamistischen Szene zugeordneten Gefährdern nicht erfolgt. Nach wie vor befinden sie sich im sogenannten Langzeitgewahrsam in einer JVA in Braunschweig. Allein zu wissen, dass die beiden 22 und 27 Jahre alten Männer hinter Schloss und Riegel sitzen könnte ja für etwas Beruhigung sorgen. Doch es gibt ein »Aber«. Denn laut niedersächsischem Gesetz zur Gefahrenabwehr, das als Grundlage des Langzeitgewahrsams dient, ist dieser Gewahrsam auf maximal zehn Tage begrenzt.

Es liegt an den ermittelnden Behörden ausreichend Beweismaterial vorzulegen, um gegen die beiden Männer einen Haftbefehl gemäß § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) beantragen zu können. Doch, so heißt es in dem Bericht, »die Auswertung der sichergestellten elektronischen Geräte und Speichermedien sowie die Untersuchung der beschlagnahmten Waffen seien noch nicht abgeschlossen.«

Sollten also keine ausreichenden Beweismittel vorgelegt werden können, um einen Haftbefehl zu begründen, werden die beiden Terrorverdächtigen am Wochenende auf freien Fuß gesetzt. Als Gefährder dürfen sie zwar von den Sicherheitsbehörden beobachtet werden; doch wie »gut« das in Merkel-Land funktioniert hat nicht zuletzt der Fall Anis Amri bewiesen.

Sven von Storch

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