Girokontoinhaber müssen fürs Abheben Gebühren zahlen

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Girokontoinhaber müssen fürs Abheben Gebühren zahlen
Datum: 04.04.2017 - 12:18 Uhr

Deutsche Banken und Sparkassen greifen dem Verbraucher beim Abheben von Bargeld am Automaten in die Tasche. Die bislang gängige Praxis, dass eine solche Gebühr nur bei einer Auszahlung an einem Geldautomaten eines »fremden« Geldinstitutes fällig wird, wurde nun von zahlreichen Geldhäusern modifiziert. Ab sofort wird eine Gebühr auch dann fällig, wenn der Inhaber eines Girokontos Bargeld an einem Automaten des kontoführenden Institutes abhebt.

Insbesondere für viele Sparkassenkunden ist das eine bis dato ungewohnte Praxis und wird für zahlreiche böse Überraschung sorgen. Zumal es wieder einmal die »Kleinen« trifft. Denn ein Großteil der Sparkassenkunden sind Rentner sowie Klein- und Kleinstverdiener. Sie haben ein ohnehin geringes Einkommen und sollen nun auch noch dafür zahlen, dass sie ihr eigenes Geld abheben wollen. Zumal es nun keine kostenfreie Alternative innerhalb des Institutes mehr gibt; die Kunden also quasi genötigt werden, eine Gebühr zu entrichten.

Allerdings gibt es immer noch eine Möglichkeit, auch ohne abgepresste Gebühren Geld von seinem Girokonto abheben zu können; sofern man Inhaber einer »Giro-Card« ist. Das bedarf jedoch eines kleinen Umweges. Wer nämlich bei den Supermarktketten Edeka, Rewe, Penny oder Netto Waren im Wert von mindestens 20 Euro erwirbt und diese mit der Giro-Card bezahlt, kann dort bis zu 200 Euro Bargeld von seinem Konto abheben und sich auszahlen lassen. Gebührenfrei!

Sven von Storch

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