Giffeys plagiatsbehaftete Doktorarbeit erneut auf dem Prüfstand
Giffeys plagiatsbehaftete Doktorarbeit erneut auf dem Prüfstand
Datum: 07.10.2020 - 08:43 Uhr
Gegenwärtig ist Franziska Giffey (SPD) Bundesfamilienministerin. Im kommenden Jahr möchte sie all zu gerne als SPD-Spitenkandidatin für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus antreten. Die entsprechende Kür soll im kommenden Dezember erfolgen. Doch für Giffey zeichnet sich bis dahin Unbill am Horizont ab. Ihre Betrügereien bei ihrer Doktorarbeit holen sie erneut ein, ihre plagiatsbehaftete Promotion steht erneut auf dem Prüfstand.
Dieses Mal geht es allerdings nicht mehr darum, dass Giffey ihre Doktorarbeit mehr oder minder abgeschrieben hat und nicht auf eigenen Ideen beruht - diese Tatsache, so wurde bereits festgestellt, ist eindeutig belegt. Jetzt geht es darum, ob die gegen Giffey wegen der vielen Plagiate ausgesprochene Rüge im Einklang mit dem Berliner Hochschulgesetz (BErlHG) steht. Dort nämlich ist die Rüge als Maßnahme nicht vorgesehen.
Die Freie Universität Berlin hat den Juristen Ulrich Battis damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen und zu prüfen, ob die Erteilung dieser Rüge rechtkonform ist. Sollte Battis zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rüge nicht mit dem BerlHG im Einklang steht, droht Giffey die Aberkennugn ihres Doktortitels nach §34 Abs. 7 Satz 1 (Ein von einer staatlichen Hochschule gemäß § 1 Absatz 2 verliehener akademischer Grad kann wieder entzogen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass er durch Täuschung erworben worden ist oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben).
Für die Prüfung wurde Battis ein Zeitfenster von zwei Monaten eingeräumt. Das heißt, sein Gutachten wird kurz vor der Nominierung des SPD-Spitzenkandiaten für die Berlin-Wahl 2021 veröffentlicht. Für Giffey könnte dieses Gutachten das Ende aller ihrer politischen Ambitionen bedeuten.
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