Gewaltenteilung durch Merkel-Regime vernichtet
Gewaltenteilung durch Merkel-Regime vernichtet
Datum: 12.08.2021 - 10:00 Uhr
»Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert.« So heißt es in den entsprechenden Texten des Bundestags. Und weiter: »Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.«
Diese theoretische Gewaltenteilung ist vom Merkel-Regime außer Kraft gesetzt worden, vernichtet, eliminiert. Denn die Praxis sieht ganz anders aus.
Die Legislative wird auf allen Ebenen von einem Altparteienkonglomerat bestimmt, das - auch dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zuwider laufende - Gesetze durchwinkt. Der einzigen Oppositionspartei in Bund und Ländern werden Rechte beschnitten, sodass sie kaum wirklich wirksam werden kann.
In der Exekutive wurden an entscheidenden Positionen etwaige regierungskritische Personen durch linientreue Gefolgsleute ersetzt. Dadurch verkümmert die Exekutive vom Verantwortungsträger und Garant für Recht und Ordnung zum bloßen Erfüllungsgehilfen der Regierenden.
Gleiches gilt für die Judikative. Schlechtestes Beispiel dafür dürfte in dem Zusammenhang das Bundesverfassunsgericht (BVerfG) sein. Zunächst implementierte das Merkel-Regime einen linientreuen Gefolgsmann an der Spitze des BVerfG und als ob das nicht ausreicht, macht sich Merkel die Richter gefügig, indem sie die zu einem gemeinsamen Abendessen wenige Tage vor wichtigen Gerichtsentscheidungen einlädt.
Dazu ein Zitat: »Und solange sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einigelt und in Rekordgeschindigkeit über Verfassungsklagen gegen das Klimaschutzgesetz und die Nichterhöhung des Rundfunkbeitrages entscheidet, anstatt sich mit genauer der größten Krise der Republik und den Coronamassnahmen zu beschäftigen (obgleich zahlreiche Verfahren anhängig sind), macht die Politik erst einmal was sie will (das würde sie beim Datenschutz und beim Lauschangriff auch machen, wenn ihr nicht die Gerichte Einhalt geboten hätten). Das Verhalten Karlsruhes hat dabei aus meiner Sicht auch damit zu tun, dass der Gerichtspräsident Harbarth ein exzellenter Jurist und Wirtschaftsrechtler sein mag, aber leider staats- und verfassungsrechtlich ein Leichtgewicht ist. Ein Verhalten (bzw. eine Untätigkeit) des Gerichts wie aktuell hätte man sich unter früheren Gerichtspräsidenten wie Roman Herzog oder Jutta Limbach wohl nur schwer vorstellen können … ein echtes Trauerspiel.«
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