Gesetzesänderung über Sozialleistungen für EU-Ausländer beschlossen

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Gesetzesänderung über Sozialleistungen für EU-Ausländer beschlossen
Datum: 02.12.2016 - 09:31 Uhr

In Deutschland lebende EU-Ausländer sollen nach einer Gesetzesänderung erst nach fünf Jahren Anspruch auf Sozialhilfe haben. Das wurde am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossen. Mit dieser Änderung soll verhindert werden, dass EU-Ausländer wegen der hier höheren Sozialleistungen nach Deutschland kommen. Doch alleine schon die Begründung für die Änderung offenbart, dass es sich bei dieser Entscheidung lediglich um Wahlkampfgetöse handelt.

Denn, so berichtet »arte.tv« mit Bezug auf eine Meldung der Presseagentur AFP, nur wer in Deutschland lebe, arbeite und Beiträge zahle, habe auch einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus den hiesigen Sozialsystemen. Wer jedoch noch nie hier gearbeitet habe und auf staatliche Unterstützung angewiesen sei, müsse existenzsichernde Leistungen in seinem Heimatland beantragen.

Diese auf den ersten Blick weitreichende Entscheidung stellt sich bei näherer Betrachtung jedoch mehr oder minder als Mogelpackung heraus und soll dem Bürger im Hinblick auf die Bundestagswahl im kommenden Herbst Sand in die Augen streuen. Insgesamt waren im laufenden Jahr rund 400.000 EU-Ausländer auf Transferleistungen angewiesen. Aber rund 30 Prozent von ihnen waren sogenannten Aufstocker, standen also in einem Arbeitsverhältnis und erhielten aufgrund des geringen Einkommens Zusatzleistungen. Für sie gilt diese Gesetzesänderung nicht.

Wie viele der verbleibenden etwa 300.000 Leistungsbezieher weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, ist noch nicht ermittelt worden. Doch selbst wenn alle dieser Personen von der neuen Regelung betroffen wären, so machten sie lediglich einen Bruchteil der Masse an Menschen aus, die seit Merkels Grenzöffnung ins Land gekommen sind. Für die nach unabhängigen Schätzungen mehr als zwei Millionen »Flüchtlinge« gelten diese Gesetze nämlich nicht.

Allerdings verweigert sich die Merkel-Regierung aus politischem Kalkül, die in der Begründung zur aktuellen Gesetzesänderung erwähnten Grundsätze für diesen Personenkreis anzuwenden. 

Sven von Storch

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