Gericht will Polizei Veröffentlichung von Demonstrationsbildern untersagen
Gericht will Polizei Veröffentlichung von Demonstrationsbildern untersagen
Datum: 25.10.2018 - 11:43 Uhr
Ein Demonstrationszug zieht durch eine deutsche Stadt; ein ganz herkömmlicher Vorgang im Deutschland der Gegenwart. Begleitet wird diese Demonstration von etlichen Kamerateams, Berichterstattern der Medien und Privatleuten. Auch die Polizei macht Aufnahmen, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sowie den störungsfreien Ablauf der Demonstration großtmöglich garantieren zu können. Doch während die Medien ihre Bilder in ihren Sendungen, Zeitungen, Zeitschriften oder Internetportalen veröffentlichen (ohne sich dabei auch nur ein Stück um Datenschutz oder die Rechte auf das eigene Bild der abgelichteten und veröffentlichten Personen zu kümmern) oder Privatleute besonders scharf geschossene, detaillierte Bilder in den sozialen Medien publizieren (vor allem dann, wenn es sich um Teilnehmer sogenannter »rechter« Demonstrationen handelt) und dabei ebenfalls sämtliche Rechtsvorschriften brechen, soll nun nach dem Urteil eines Gerichts in Gelsenkirchen (Bericht der dpa) der Polizei untersagt werden, die von ihr gemachten Aufnahmen zu veröffentlichen.
Es dürfe, so die Argumentation des Gerichts, bei Kundgebungen nicht der Eindruck entstehen, dass diese staatlich überwacht würden. Die Aufnahme von Demonstranten durch die Polizei sei rechtswidrig, so das Gericht weiter. An der Aufnahmepraxis diverser Medien oder Privatleute sowie deren Verbreitungswege und dem dahinter stehenden Zweck stört sich das Gericht nicht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment