Gericht schreibt vor, wie man sein Zwangsgeld für die GEZ zu entrichten hat
Gericht schreibt vor, wie man sein Zwangsgeld für die GEZ zu entrichten hat
Datum: 15.02.2018 - 09:43 Uhr
Die Situation in Deutschland ist wie folgt: ein Konsortium hat sich zusammen geschlossen, um den Bürgern ein Unterhaltungsangebot zu unterbreiten und gibt dem Kind den Namen »öffentlich-rechtlicher Rundfunk«. Weil das alles Zeit und Geld kostet und die Macher und Protagonisten dieses Konsortiums schließlich und endlich auch gut bis üppig versorgt werden wollen, schafft man eine Institution (keine Behörde!), die dafür sorgt, dass die Bürger ihren Obolus an dieser Versorgung entrichten. Und zwar unabhängig davon, ob sie dieses Unterhaltungsangebot auch wirklich annehmen. Die Bürger müssen alleine für die Bereitstellung eines Angebotes zahlen. Egal, ob sie konsumieren oder nicht.
Und dass sie auch wirklich zahlen, dafür sorgt zunächst die GEZ. Doch irgendwann sind es den Machern diese und ähnliche Sprüche zu viele geworden und sie geben der sogenannten »GEZ« einen neuen Namen: Rundfunkbeitragsservice! Das ist ein purer Euphemismus. Denn diese Leute erbringen dem Bürger keinen Service, keine Dienstleistung. Sie sind nach wie vor die Geldeintreiber des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Und jetzt wird den Bürgern auch noch vorgeschrieben, wie sie ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen haben. Sie können nicht einfach hingehen und bei einer Niederlassung der Geldeintreiber den Beitrag in bar entrichten. Das Recht darüber, wie sie ihre angeblichen Schulden begleichen, steht nicht dem Schuldner zu, hat jetzt ein Gericht in Hessen entschieden. Der, der den Bürger ohne Nachweis des Konsums zum Schuldner erklärt hat, soll darüber entscheiden, wie dieser Schuldner den ausstehenden Beitrag begleicht.
Stellen Sie sich vor, Ihr heimatlicher Bäcker an der Ecke schickt Ihnen jeden Monat eine Rechnung über täglich zwei Brötchen. Sie haben diese Brötchen weder in Auftrag gegeben noch bestellt oder gar konsumiert. Ihr Bäcker aber argumentiert, dass er die Brötchen gebacken, somit bereitgestellt und entsprechend einen Anspruch auf finanzielle Gegenleistung habe. Alleine schon ein solches Ansinnen wird auf wenig Verständnis stoßen. Doch der Bäcker geht darüber hinaus noch hin und lässt Ihnen vorschreiben, wann und wie Sie diese Rechnung zu begleichen haben. Genau so verhält es sich mit dem Zwangsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
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