Gericht in Galizien erklärt Verordnung über Grünen Pass für ungültig

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Gericht in Galizien erklärt Verordnung über Grünen Pass für ungültig
Datum: 16.08.2021 - 10:57 Uhr

Die Region Galizien liegt im Nordwesten Spaniens. Die dortige Regionalregierung hatte am 22. Juli eine Verordnung erlassen, wonach Besucher von gastronomischen Einrichtungen einen »Grünen Pass« vorzulegen haben sollen. Mit diesem Pass soll der Inhaber belegen können, dass er entweder gegen Corona geimpft oder aber von einer entsprechenden Erkrankung genesen sei. Sogar negative Tests solten in dem Pass vermerkt werden.

Diese Verordnung wurde jetzt vom Obersten Gericht Galiziens kassiert und eingestampft. Die Regionalregierung habe bei dem Beschluss zu ihrer Verordnung elementare Fehler gemacht. So sei der Beschluss nicht, wie es unbedingte Voraussetzung ist, vor der Verabschiedung der Justizbehörde vorgelegt worden. Da es sich um eine Maßnahme zur Einschränkung der individuellen Rechte handelt, wäre eine Genehmigung des Gerichts eine unabdingbare Voraussetzung für deren Gültigkeit gewesen.

Die Regionalregierung hatte versucht, einen Eilantrag nachzureichen, doch auch der wurde vom Obersten Gericht abgeschmettert. Das gleiche Gericht hatte im vergangenen April die Pläne der Regionalregierung für die Einführung einer generellen Impfpflicht gestoppt.

Galizien war die einzig verbliebene spanische Region, in der noch die Vorlage des »Grünen Passes« vor einem Besuch von gastronomischen Einrichtungen vorgeschrieben war. In vielen anderen Regionen des Landes, vor allem denen mit starkem Tourismus wie Andalusien oder die Kanarischen Inseln, hatten Gerichte die entsprechende Regelungen schon lange vorher gekippt. Dennoch gibt es Unterschiede bei den Begründungen der Gerichte. Während die Verordnung in Galicien aufgrund eines Formfehlers für ungültig erklärt wurde, nannte das Oberste Gericht Andalusiens die Verordnung der dortigen Regionalregierung unnötig und unangebracht. Mehr noch, sie sei diskriminierend und verletze Grundrechte.

Sven von Storch

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