Gegendemonstrationen zur Querdenker-Demo am 29. August dürfen stattfinden
Gegendemonstrationen zur Querdenker-Demo am 29. August dürfen stattfinden
Datum: 27.08.2020 - 10:04 Uhr
Die Berliner Senatsverwaltung offenbart derzeit ihr ganz eigenes Verständnis von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland fest verankerten Grundrechten; vor allem im Bezug auf die Versammlungsfreiheit. Denn während man beim Rot-Rot-Grünen Senat die Teilnehmer an der Querdenker-Demonstration per se vorab als Gesetzesbrecher kriminalisiert und sich dazu berufen und ermächtigt fühlt, die Demonstration zu verbieten - die Demokratie also wissentlich und vorsätzlich außer Kraft setzt - dürfen Gegner der Querdenker ungehindert in Berlin ihre Kundgebungen abhalten. Der Berliner Senat unterscheidet willkürlich in gute Demonstranten und schlechte Demonstranten.
Die »Guten«, die auf Linie des Senats sind, die Beifallklatscher, die »Jubel-Perser«, die dürfen ihre Grundrechte wahrnehmen. Den Kritikern aber spricht man diese Grundrechte ab. Seitens des Innensenators Geisel von der SPD wird ihnen sogar mit einem massiven Einsatz der Polizei gedroht. Eine Sprache, die aktuell auch an anderer Stelle genutzt wird. Von einem gewissen Herrn Lukaschenko in Belarus, der den dortigen für ihre Grundrechte auf die Straße gehenden Bürgern ebenso mit dem massiven Einsatz der Polizei droht.
Ein elementarer Bestandteil einer wehrhaften Demokratie ist, dass sie es auszuhalten hat, sich auch mit kritischen Stimmen auseinanderzusetzen. Und zwar im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer das nicht verstanden hat und Edikte willkürlich erlässt, repressive Entscheidungen nach Gutsherrenart trifft und so den Boden des Grundgesetzes und der Demokratie verlässt, hat in der deutschen Politik nichts zu suchen; oder zumindest nicht an verantwortungsvoller Stelle.
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