Gaffen wird zur Straftat erhoben

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Gaffen wird zur Straftat erhoben
Datum: 14.11.2019 - 10:22 Uhr

Die Bilder wiederholen sich: ein Unfall hat sich ereignet, Polizei und Rettungskräfte versuchen, den Unfallort zu erreichen, um Erste Hilfe zu leisten. Vor Ort haben sich bereits Menschen versammelt. Doch die leisten weder Hilfe noch sind sie in anderer Art und Weise unterstützend tätig. Sie zücken ihre Smartphones oder andere mobile Geräte und drängeln sich um den Ort des Geschehens, um am besten noch Aufnahmen aus der Nahperspektive machen zu können. Die versehen sie mit reißerischen Kommentaren und verbreiten sie dann im Internet, verbunden mit der Hoffnung auf möglichst viele »Likes«.

Jene Leute unterlassen nicht nur die gebotene Hilfeleistung oder stehen den Helfern im Weg. Sie bringen auch sich selbst bei der Jagd nach einem möglichst spektakulären Bild in Gefahr. Oder aber, sie blockieren den fließenden Verkehr. Werden sie auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, werden sie auch noch ausfallen und patzig. Ihnen drohte ja bisher seitens der Behörden nur wenig Gefahr; bestenfalls wurde ein geringes Bußgeld verhängt und das wars dann auch.

Damit hat es jetzt ein Ende. Das Gaffen wird endgültig zur Straftat angehoben und gilt auch für das Ablichten von Toten sowie das sogenannte »Upskirting«. So werden Bilder bezeichnet, bei denen Frauen mit Handys unter den Rock oder unter das Kleid geschaut wird. Vor allem junge Männer ergötzen sich an solchen Bildern und verteilen sie in Chatgruppen oder gar kommerziell. Diesem Treiben soll durch die Änderung des Paragraf 201a StGB ein Ende bereitet oder zumindest ein wirksames Mittel entgegen gesetzt werden.

Sven von Storch

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