Friedlich demonstrierende Menschen zu vertreiben, ist unverhältnismäßig!

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Friedlich demonstrierende Menschen zu vertreiben, ist unverhältnismäßig!
Datum: 20.04.2021 - 09:30 Uhr

Mancherorts in diesem Land lassen sich aktuell Polizisten politisch zum Bruch von Grundrechten instrumentalisieren. Berlin ist ein Beispiel dafür, wo Innensenator und Polizeiführung erhebliche Probleme mit der Wahrung der den Bürgern dieses Landes durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantierten Grundrechten zu haben scheinen. Gerichte auf allen Ebenen mussten den Innensenator eindringlich darauf hinweisen, dass es nicht möglich ist, Demonstrationen zu verbieten.

Demonstrationen können mit Auflagen versehen werden. Darin überschlagen sich aktuell die Städte und Gemeinden, in denen Demonstrationen gegen Merkels undemokratische Corona-Politik angemeldet werden.So wie auch Anfang des Monats in Stuttgart. Obwohl längst weltweit bekannt ist, dass eine Infektionsgefahr im Freien um ein Vielfaches geriner ist als in geschlossenen Räumen, verhängte die Stadt Stuttgart gegenüber den Demonstranten einen Maskenzwang und eine Abstandspflicht. Die wurde von den zigtausend Teilnehmern weitestgehend ignoriert respektive nicht einmal zur Kenntnis genommen.

Theoretisch hätte die Polizei gewaltsam gegen die friedlichen Demonstraten einschreiten können; in manchen Städten der Republik hätte die politisch stramm auf Linie gebrachte Polizeiführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch einen entsprechenden Befehl an ihre uniformierten Truppen erlassen. Nicht aber in Stuttgart. Der Einsatzleiter Carsten Höfler weigerte sich, einen entsprechenden Befehl zu geben. Dafür musste er sich jetzt vor dem Rat der Stadt Stuttgart in einer öffentlichen Sitzung rechtfertigen - und er machte seine Sache gut, wie in diesem Video zu sehen und vor allem zu hören ist.

»Es wären Tausende von Personen dieser Aufforderung [zu gehen] nicht nachgekommen. Wir hätten aufgelöst und dann ergibt sich daraus eine Entfernungspflicht für die Teilnehmer und dann bleiben sie stehen. Dann müssten wir diese Entfernungspflicht durchsetzen. Wir hatten tausende von Menschen. Wir hatten 30-Jährige, 40-, 50-Jährige, 70-Jährige, mit Hund, ohne Hund, mit Kindern. Wir hatten tausende Menschen unserer bürgerlichen Mitte, die völlig friedlich dort stehen. Und dann sollen wir diese Menschen notfalls mit unmittelbarem Zwang, also mit Pfefferspray und Schlagstock, mit Wasserwerfern von dem Wasen-Gelände runter treiben? Das ist unverhältnismäßig. Das kriege ich als Einsatzleiter nicht hin, und deswegen habe ich mich auch eindeutig dagegen ausgesprochen. Dafür stehe ich als Einsatzleiter nicht zur Verfügung.«

Sven von Storch

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