Flügel als Beobachtungsfall eingestuft

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Flügel als Beobachtungsfall eingestuft
Datum: 12.03.2020 - 10:37 Uhr

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat heute den »Flügel« als Beobachtungsfall eingestuft. Politisch gewünscht war diese Einstufung von Altparteienvertretern schon seit Monaten, allerdings ließen es bisher weder das zusammengetragene Material noch die entscheidenden Personen zu. Weil diese politisch gewünschten Erfolge auf sich warten ließen, musste sogar der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen seinen Platz räumen und einem linientreueren Nachfolger überlassen.

Der bestellt aktuell wie gewünscht und lässt heute den »Flügel« als Beobachtungsfall einstufen. Laut Begründung des BfV soll es sich »bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung« handeln. Allerdings zeigt schon die in der Begründung genutzte Definition einige Schwachstellen auf. Der »Flügel« ist weder Teil der AfD - auch wenn das von Altparteienvertretern und Mainstreammedien immer wieder falsch behauptet wird - noch ist er ein Verein oder eine anderweitig rechtsverbindliche Institution.

Es ist also nun Aufgabe des BfV, seine Behauptungen zu belegen. Dazu darf sich das Amt nach der Einstufung des »Flügels« als Beobachtungsfall dem Einsatz aller nachrichtendienstlichen Mittel bedienen. Informanten dürfen jetzt ganz offiziell gegen Geld, Waren, Dienstleistungen oder anderer Versprechen vom BfV angeworben werden. Zuvor war das nur unter vorgehaltener Hand möglich.

Die einzelnen Mitglieder des »Flügels« dürfen beobachtet werden. Und hier genau liegt der Hase im Pfeffer: es gibt keinen entsprechenden Verein, es gibt keine entsprechende Partei, es gibt keine entsprechende Institution - und daher gibt es auch keine entsprechenden Mitglieder und erst recht keine entsprechenden Mitgliederlisten. Wen das BfV dann zukünftig genau beobachten wird und wen nicht, dürfte durchaus interessant zu beobachten sein - falls die Informationen dazu jemals den Weg an das Licht der Öffentlichkeit erlangen.

Sven von Storch

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