FDP will Leihmutterschaft legalisieren
FDP will Leihmutterschaft legalisieren
Datum: 16.08.2017 - 11:32 Uhr
Auf Seite 94 unter dem Punkt „Chancen der Reproduktionsmedizin für die Familiengründung nutzen“ findet sich im Wahlprogramm der FDP folgender Satz: Eizellspenden und nicht-kommerzielle Leihmutterschaft sind in vielen Staaten der EU bereits legal und sollten auch in Deutschland unter Auflagen erlaubt werden.“ Bereits 2011 unternahmen mehrere FDP-Abgeordnete unter der Führung der Staatssekretärin Ulrike Flach einen Versuch, das Gebärmutter-Leasing in der Regierungskoalition zu verhandeln. Der Vorstoß scheiterte damals am Widerstand aller anderen Parteien inklusive der Grünen. Die CSU sah den Schutz menschlicher Embryonen gefährdet, da für eine Miet-Schwangerschaft das Einpflanzen fremder Eizellen notwendig ist. Die Grünen befürchteten, dass Frauen aus finanzieller Not ihren Körper freiwillig ausbeuten ließen.
Die medizinische Manipulation menschlichen Erbguts und insbesondere Leihmutterschaft sind in Deutschland verboten. Dies regelt das sogenannte Embryonenschutzgesetz, das die Grenzen der Reproduktionsmedizin in Deutschland sehr eng fasst. Jetzt scheint die FDP ihre Chancen höher einzuschätzen, die Leihmutterschaft gesetzlich zu realisieren. Denn nach der Öffnung der Ehe für alle und der damit verbundenen Verrechtlichung der Elternschaft für homosexuelle Paare stehen gleichzeitig neue Kunden bereit, für die Leihmutterschaft zwecks Familiengründung sehr interessant ist.
Im internationalen Raum ist die Praxis der Leihmutterschaft umstritten. Während für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die unerfüllte Schwangerschaft eine Krankheit darstellt und der Babyhandel in Russland, Thailand und in Teilen der USA offiziell zugelassen ist, stärkte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) unlängst das Verbot der Leihmutterschaft. Wer hierzulande dennoch versucht, mittels einer im Ausland angemieteten Schwangeren das deutsche Recht zu umgehen, riskiert, dass ihm die Elternschaft von einem deutschen Gericht nachträglich aberkannt wird. Doch ist die Gesetzesinterpretation mindestens widersprüchlich. So erwirkte 2014 ein schwules Paar vor dem Bundesgerichtshof die rechtliche Elternschaft für sein Leihmutter-Baby. Dagegen scheiterte vor wenigen Monaten ein heterosexuelles Paar mit dem gleichen Anliegen vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht.
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