Fast 3.000 Euro pro Monat für Pflegeeltern eines Flüchtlings
Fast 3.000 Euro pro Monat für Pflegeeltern eines Flüchtlings
Datum: 19.10.2017 - 08:56 Uhr
Ein Mord an sich ist eine grausame Tat. Sie ist die einzige Straftat, die im deutschen Straf- und Strafprozessrecht nicht verjährt (seit 1979). Doch bei dem jetzigen Prozess gegen den »Flüchtling« Hussein K., der in Freiburg im Oktober 2016 mutmaßlich die 21-jährige Medizinstudentin Maria L. erst bestialisch vergewaltigt und dann in der Dreisam ertränkt haben soll, sind nicht nur die Abgründe der Tat bemerkenswert.
Eine Randnotiz ist nämlich auch mehr als nur interessant. Die Pflegeeltern des »Flüchtlings«, eine wie Hussein auch aus Afghanistan stammende Arztfamilie, strich jeden Monat die beachtliche Summe von 2.800 Euro für die Inobhutnahme des jungen Mannes ein. Das gab der Pflegevater Saber S. in seiner Aussage vor Gericht zu. Von diesem immensen Betrag erhielt Hussein jeden Monat 400 Euro Taschengeld für seine eigenen Bedürfnisse; also zur freien Verfügung.
Es ist anzunehmen, dass die finanzielle »Entschädigung« für die Pflegeeltern im Fall Hussein K. kein Einzelfall ist, sondern dass in der Regel alle Pflegefamilien, die einen »Flüchtling« bei sich aufnehmen, mit ähnlichen Summen ausgestattet werden. Knapp 3.000 Euro für ein »Flüchtlingskind«! Nur zum Vergleich: für ein Kind in »Eigenproduktion« erhalten die Eltern seit dem 01. Januar 2017 in Relation dazu mickrige 192 Euro.
Manche Familie muss einen ganzen Monat mit 400 Euro (oder weniger) haushalten. In solchen Familien ist Taschengeld für die Kinder ein Fremdwort. Aber bei »Flüchtlingen« scheint die öffentliche Hand äußert großzügig zu sein; denn das kann ja propagandistisch ausgeschlachtet werden. Für diejenigen, »die schon länger hier leben«, bleibt da natürlich nichts übrig.
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