Faesers Beweislastumkehr - Rechtsauslegung wie zur Zeit der Hexenjagd

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Faesers Beweislastumkehr - Rechtsauslegung wie zur Zeit der Hexenjagd
Datum: 12.12.2022 - 13:06 Uhr

Die Schwierigkeiten, die Bundesinnenministerin Faeser (SPD) mit dem Rechtsstaat und seinen grundlegenden Rechtsnormen hat, sind offensichtlich. Sie selbst steht dem links-terroristischen Untergrund sehr nahe und hat deren Veröffentlichungsorganen mehrfach selbst erstellte Abhandlungen zur Verfügung gestellt. Jene Gruppen streben die Abschaffung der Bundesrepublik Deutschland und der im Land geltenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung an. Demzufolge ist es nur fast logisch, dass Faeser diese Defizite mehrfach offenbart hat. Ihr fast sschon persönlich anmutender Feldzug gegen die angeblichen »Reichsbürger« jedenfalls hat ihr massive Kritik eingebracht; außer natürlich bei den linientreuen Staatsmedien. Die versuchen immer noch verzweifelt, eine angebliche »Umsturzgefahr« herauf zu beschwören - allerdings erfolglos.

Jetzt hetzt Faeser gegen die Bediensteten des öffentlichen Dienstes und will die Beweislastumkehr einführen. In demokratischen Staaten gilt eine Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass Betroffene so lange als unschuldig zu betrachten sind, bis ihre Schuld eindeutig bewiesen ist. In demokratischen Staaten, wohlbemerkt. Faeser offenbart ihre demokratischen Mängel dadurch, dass sie will, dass Bedienstete des öffentlichen Dienstes per se unter einen Generalverdacht gestellt werden und so lange als schuldig gelten, bis sie selbst ihre Unschuld bewiesen haben.

Anwendung fand diese Beweislastumkehr in der Vergangenheit auch auf deutschem Boden. In den dunkelsten Jahren der deutschen Geschichte wurden so zigtausende Menschen kriminalisiert, verfolgt und verurteilt. Weil sie nicht beweisen konnten, dass sie unschuldig sind. Wie soll ein Mensch beweisen können, dass er geschlafen hat???

Auch diese Auslegung im Dritten Reich hatte einen Vorläufer. Bereits im Mittelalter gab es diese Rechtsauslegung, nämlich bei der Hexenverfolgung. Eine Frau, die als Hexe beschuldigt wurde, musste beweisen, dass sie keine Hexe ist. Dazu gab es ein paar »Tests«, die - egal wie - in der Regel mit dem Tod der Betroffenen endeten.

Faeser bewegt sich mit ihren Vorschlägen auf dem Boden der Traditionen des Mittealters und des Dritten Reichs. Mit Demokratie hat das nichts zu tun und eine solche Person ist für das Bundesinnenministerium untragbar.

Die Deutsche Bundespolizeigewerkschaft hat Faesers Angriff auf demokratische Grundstrukturen in ganz eigener Sichtweise kariiert:

 

 

Sven von Storch

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