Faeser_ Flucht zu einem besseren Leben wächst
Faeser_ Flucht zu einem besseren Leben wächst
Datum: 21.09.2023 - 09:57 Uhr
Das Streben nach Glück und Sicherheit wie auch der Genuss des Lebens und der Freiheit sowie die Mittel zum Erwerb und Besitz von Eigentum sind zwar in der Deklaration der Rechte vom Staate Virginia aufgenommen und 1776 in die Verfassung der USA übernommen worden. Allerdings ist der ausdrückliche Wunsch nach einem besseren Leben so nicht aufgenommen worden. Dessen Berücksichtigung findet sich aufgrund der Abstraktheit des Begriffes auch nirgendwo sonst in einer Verfassung, Grundgesetz oder irgend einem anderen Gesetz. Viele Menschen verspüren den Wunsch nach einem besseren Leben, nur ist dieser Wunsch stets abhängig von der Ausgangslage des einzelnen Menschen und daher nicht allgemeingültig. Dennoch gibt es Politiker, die mit diesem Wunsch nach einem besseren Leben versuchen, ihre völlig aus dem Ruder laufende Flüchtlings- und Migrationspolitik zu rechtfertigen.
Die der Antifa sehr nahe stehende Bundesinnenministerin Faeser von der SPD ist ein solcher Fall. Bei der gestrigen Anhörung im Bundestag »faeselte« sie davon, dass die »Flucht zu einem besseren Leben« aus Afrika nach Europa wächst. Diese »Flucht« setzte schon im September 2015 ein, nachdem Merkel im Alleingang zahlreiche in Deutschland geltende Gesetze und international verbindlich geschlossene Abkommen aushebelte und erklärte »Wir schicken niemanden zurück!«
Seitdem machen sich - überwiegend junge, kräftige, arbeitsfähige Männer - aus Nord- und Zentralafrika und dem Nahen Osten bis hin zum Mittleren Osten auf den Weg »zu einem besseren Leben«. So nachvollziehbar das aus humanitärer Sicht auch ist, so ist dieser Wunsch in keiner einzigen der diversen Flüchtlingskonventionen oder Bestimmungen über Asyl berücksichtigt. Das heißt im Umkehrschluss: wer mit dem Wunsch auf ein besseres Leben ohne die erforderlichen Erlaubnisdokumente die Grenze zu einem anderen Land überschreitet, begeht eine Straftat. Wer dies begünstigt, ist ein Mittäter und begeht ebenfalls eine Straftat.
Eine Bundesinnenministerin SOLLTE so etwas wissen und dementsprechend gegen diese Rechtsbrüche vorgehen. Stattdessen, so hörte es sich gestern an, sucht Faeser aber Rechtfertigungsgründe für diese Straftaten. Eine Ministerin des Bundes ist aber keine Strafverteidigerin; auch das sollte Faeser wissen. Ihre Antwort auf die Nachfrage der Vize-Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der AfD, Beatrix von Storch, fiel dann auch dementsprechend mager und extrem abwehrend aus (Video hier). Offenbar fühlte sich Faeser ertappt und sehr unwohl in ihrer Haut.
Ihnen hat der Artikel gefallen?
Bitte unterstützen Sie mit einer Spende unsere unabhängige Berichterstattung.
Für die Inhalte der Blogs und Kolumnen sind die jeweiligen Blogger verantwortlich. Die Beiträge der Blogger und Gastautoren geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.


Add new comment