EuGH will per Urteil Justizreform in Polen stoppen
EuGH will per Urteil Justizreform in Polen stoppen
Datum: 09.04.2020 - 11:55 Uhr
Der Streit zwischen der Europäischen Union und Polen sowie der Versuch der EU, die polnische Regierung in der Flüchtlings- und Migrationspolitik die Knie zu zwingen, geht in die nächste Runde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat per Urteil einer von der EU-Kommission beantragte einstweilige Verfügung stattgegeben, mit der die polnische Disziplinarkammer sofort ihre Arbeit einzustellen habe (Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil ist noch anhängig. Die Disziplinarkammer, so die Begründung, sei möglicherweise nicht unabhängig.
Das EuGH mutmaßt, die Disziplinarkammer sei möglicherweise nicht unabhängig - und gibt einem Antrag der EU-Kommission, der sich unmittelbar und direkt auf eigenständige Entscheidungen eines EU-Mitgliedslandes auswirkt, grünes Licht. Brüssel mischt sich massiv in die nationale Politik Polens ein und scheint zu erwarten, dass die polnische Regierung dieses Vorgehen akzeptiert.
Hier allerdings irrt Brüssel. Die polnische Regierung lässt die Zuständigkeit des EuGH vom Verfassungsgericht des Landes prüfen, sagt der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki. »"Wir werden auf alle Fälle eine Anfrage in dieser Sache an den Verfassungsgerichtshof richten, welcher die höchste Berufungsinstanz ist.« Nicht zuletzt gehe es auch um die Frage, »inwieweit eine Institution wie der EuGH einstweilige Verfügungen wie diejenige, die wir heute erhalten haben, erlassen darf«, sagte der PiS-Politiker der polnischen Presseagentur PAP.
Polen gehört zu den Staaten der EU, die sich gegen die vor allem von der Merkel-Reigerung verbreiteten Propaganda der offenen Grenzen in der Flüchtlings- und Migrationspolitik verweigern und sich nicht widerstandslos jener Ideologie unterwerfen.
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