EuGH entscheidet_ auch wer weder Radio noch TV besitzt, muss GEZ zahlen

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EuGH entscheidet_ auch wer weder Radio noch TV besitzt, muss GEZ zahlen
Datum: 13.12.2018 - 11:39 Uhr

Jeder deutsche Haushalt muss  jeden Monat zwangsweise 17,50 Euro an die GEZ leisten. In der Zwischenzeit hat sich die GEZ zwar umbenannt und firmiert jetzt unter dem Namen »Beitragsservice«. Doch ist diese Namensänderung nichts anderes als ein Euphemismus. Dahinter steht nach wie vor die rechtlich höchst umstrittene identische Struktur eines auf Gewinn orientierten Wirtschaftsunternehmens, dass sich aber bei der Betreibung des Zwangsgeldes sehr gerne den Anstrich einer öffentlichen Einrichtung gibt und sich der Zwangsmittel einer staatlichen Institution bedient.

Die Zahl der Zwangsgeldverweigerer wie auch die Zahl der Klagen gegen die GEZ/Beitraggservice hat sich im Laufe der letzten Jahre deutlich erhöht. Auch bei vielen Juristen ist die Vorgehensweise jenes Unternehmens höchst umstritten. Allerdings fahren die Sender samt ihrer Geldeintreiber schwere bis schwerste Geschütze gegen die Verweigerer und Kritiker auf. Da werden Zahlungsverweiger schon einmal am Arbeitsplatz verhaftet, um ihren Widerstand zu brechen.

Oder man gibt Rechtsgutachten in Auftrag, die das gewünschte Ergebnis erbringen. So wie im vergangenen Sommer, als das Bundesverfassungsgerichtes unter dem Vorsitz von Richter Ferdinand Kirchhof geurteilt hatte, dass die Beitreibung des Zwangsbeitrages verfassungskonform sei. Der Bruder dieses Richters, Paul Krichof, hatte im Sommer 2010 ein von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Auftrag gegebenes Gutachten zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Zwangsgeldes erstellt.

Heute hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser verbraucherunfreundlichen und höchst umstrittenen Rechtsauslegung angeschlossen. Selbst wenn ein Haushalt in Deutschland weder Radio noch TV-Gerät hat, muss er den Zwangsbeitrag von 17,50 Euro pro Monat an die GEZ abdrücken. Die Staatssender ARD und ZDF samt ihrers Konglomerats von regionalen Ablegern dürfen sich also weiterhin nach Lust und Laune beim Bürger bedienen.

Sven von Storch

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