EU soll künftig Waffen an Drittstaaten liefern dürfen

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EU soll künftig Waffen an Drittstaaten liefern dürfen
Datum: 11.03.2021 - 09:39 Uhr

Der weltweite Waffenmarkt ist lukrativ. Mit kaum einer anderen Ware lässt sich so viel Geld umsetzen, wie mit Waffen. Auch die Merkel-Regierung will an dem zu verteilenden Kuchen teilhaben, Deutschland ist weltweit der viertgrößte Waffenexporteur. An der Spitze stehen unangefochten die USA vor Russland und Frankreich. Der Merkel-Regierung spülten die Geschäfte mit dem Tod im Vorjahr etwa sechs Milliarden Euro in die Kasse, Frankreich sogar rund acht Milliarden Euro.

Repräsentanten beider Staaten haben sich in der EU dafür besonders stark gemacht, dass die zukünftig ebenfalls als Waffenlieferant auftreten soll. Dafür wurde extra jenseits des Haushaltes ein Budget mit etwa sechs Milliarden Euro aufgelegt, der Name des Projektes lautet »European Peace Facility« (EPF). Es soll sich dabei laut eigenem Bekunden um ein »Instrument zur Stärkung der Kapazitäten von Drittstaaten sowie regionalen und internationalen Organisationen in Militär- und Verteidigungsfragen« handeln, heißt es dazu in einem Bericht bei tagesschau.de.

Fakt ist, dass die EU sich selbst weitere sechs Milliarden Euro - finanziert von den Steuerzahlern - genehmigt, um außerhalb des EU-Haushaltes Waffen ein- und verkaufen zu können. Und, so heißt es in dem Bericht, »diese Mittel können später noch deutlich aufgestockt werden.« Mit den sechs Milliarden ist also nicht unbedingt das obere Limit erreicht. Wenn es gut läuft, dann wird noch einmal nachgebessert. Erst blutet der Steuerzahler für den Ankauf der Waffen, danach bluten dann beim Einsatz der Waffen die Menschen in Mali, Burkina Faso, Niger oder dem Tschad.

Parlamentarische Kontrolle für dieses Geschäft mit dem Tod? Fehlanzeige! Wie es in dem Bericht so treffend heißt: Das EU-Parlament hat bei der EPF weder ein echtes Mitspracherecht noch Kontrollmöglichkeiten. Die Entscheidung über die Hilfen treffen die Regierungen der Mitgliedsstaaten im Rat.

Sven von Storch

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