EU-Mitgliedsländer können zu Flüchtlings-Aufnahme gezwungen werden
EU-Mitgliedsländer können zu Flüchtlings-Aufnahme gezwungen werden
Datum: 21.12.2023 - 09:42 Uhr
Der neue Asyl-Pakt der EU ist abgeschlossen, die Mitgliedsstaaten können zur Aufnahme von »Flüchtlingen« gezwungen werden. Darüber freuen sich die EU-Staats- und Regierungschefs und feiern sich selbst überschwänglich, nachdem sie sich auf den gemeinsamen Asyl- und Migrationspakt geeinigt hatten. Der Durchbruch gelang nach jahrelangen Verhandlungen, bei denen auf die Widerstand leistenden Länder immer mehr Druck ausgeübt wurde.
Das neue System sieht unter anderem vor, dass die EU Asylbewerber zwangsweise zwischen den Mitgliedstaaten verteilen muss – sogenannte »Zwangssolidarität«. Wer sich weigert, seinen Anteil anzunehmen, muss für jeden abgelehnten Einwanderer hohe Geldstrafen (20.000 Euro pro abgelehnten »Flüchtling«) zahlen. Es wird erwartet, dass der Pakt Anfang 2024 vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat offiziell genehmigt wird.
»Es ist ein historischer Moment«, schreibt die zuständige EU-Flüchtlingskommissarin Ylva Johansson auf X. Auch Kommissionschefin Ursula von der Leyen spricht von einer »historischen Entscheidung«. Und historisch ist diese Entscheidung in der Tat: erstmals wird den einzelnen Ländern die Hoheitsgewalt darüber abgesprochen, wenn sie in ihr Land lassen wollen und wen nicht. Das entscheidet zukünftig die EU; jedes EU-Land, das sich gegen die Zwangszuweisung von »Flüchtlingen« wehren will, wird dann mit 20.000 Euro Strafzahlung (pro Kopf) zur Kasse gebeten. Die EU führt eine ganz besondere Form des Kopfgeldes ein.
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