EU-Kommission plant Einführung eines Vermögensregisters aller Bürger

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EU-Kommission plant Einführung eines Vermögensregisters aller Bürger
Datum: 19.08.2021 - 10:03 Uhr

Die EU will wissen, welcher EU-Bürger was an Vermögen hat und wie sich das zusammensetzt. Diese Informationen sollen in einer großen Datenbank gesammelt werden und in einem Vermögensregister aufgeführt werden. Diese Informationen sollen in künftige politischen Initiativen einfließen, hat die EU-Kommision selbst zu der von ihr veröffentlichten Studie geschrieben.

Wörtlich heißt es weiter: »Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.«

Die EU-Bonzen mache so etwas nicht aus Menschenfreundlichkeit, sie wollen an das Geld aller - auch an das der kleinen Leute - ran. Das sind die feuchten Träume derer, die die Utopie des gläsernen Menschen umgesetzt wissen wollen. Außerdem ist es so für die EU-Bonzen leichter, an die Sach-, Anlagen- und Edelmetallwerte derer heranzukommen, die von ihnen geschröpft werden sollen.

So ganz neu ist diese Idee nicht. Die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden war eine Verordnung, die am 26. April 1938 (RGBl. I. S. 414f.) von Hermann Göring im Deutschen Reich erlassen wurde. Ihr folgte die »Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden« vom 18. Juni 1938, bei der die ursprünglich auf den 30. Juni festgesetzte Anmeldefrist bis zum 31. Juli 1938 verlängert wurde. Welche Absicht dahinter stand, ist heute hinlänglich bekannt.

Sven von Storch

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