EU-Gericht verurteilt Polen zur Versorgung an der Grenze festgesetzter Flüchtlinge
EU-Gericht verurteilt Polen zur Versorgung an der Grenze festgesetzter Flüchtlinge
Datum: 27.08.2021 - 10:14 Uhr
Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass die Steuerzahler in Polen »verpflichtet« sind, einer Gruppe illegaler Einwanderer, die an der Grenze zu Weißrussland gestrandet sind, kostenlose Lebensmittel, Wasser, Kleidung und medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um 32 Illegale, die seit fast zwei Wochen an der Grenze zu Polen festsitzen (Urteile 42120/21 und 42165/21).
Die Einwanderer, die von der weißrussischen Regierung - wie vom Despoten Lukaschenko angekündigt als Vergeltung für gegen ihn und sein Regime verhängte Sanktionen - aus Afghanistan und dem Irak eingelassen wurden, stecken nun zwischen zwei Soldatenreihen fest und kommen nicht mehr hin und her. Der in Straßburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Zwischenentscheidung entschieden, dass polnische Steuerzahler den Flüchtlingen »Nahrung, Wasser, Kleidung und angemessene medizinische Versorgung« zur Verfügung stellen werden.
Einen Anspruch auf Sozialleistungen oder Taschengeld zur Bewirtung hat das Gericht bisher noch nicht bekannt gegeben. Die jetzige Enscheidung aber bedeutet, dass die illegalen Migranten versorgt werden und sie so Zeit gewinnen, um doch noch in einen EU-Staat einsickern können, um dort dann Asyl beantragen zu können.
Auch bedeutet die jetzige Entscheidung nicht, dass Polen automatisch verpflichtet ist, die arabisch-afghanische Männergruppe zur Asylsuche ins Land aufzunehmen. Dennoch wird Polne zur Leistungserbringung für Menschen verpflichtet, die sich außerhalb seines Territoriums befinden. Es bleibt abzuwarten, wie die Polen die Entscheidung des EU-Gerichtes aufnehmen werden und wie das Problem der illoyalen Nachbarn gelöst wird, die Personen aus der Dritten Welt direkt an die EU-Außengrenze entlassen.
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