EU führt Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld ein
EU führt Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld ein
Datum: 25.08.2025 - 09:51 Uhr
Obergrenze gilt für alle EU-Länder, Staaten können Grenze national herabsetzen
Laut der EU-Website können die Mitgliedstaaten niedrigere nationale Obergrenzen festlegen, die jedoch 10.000 Euro nicht übersteigen dürfen. Die Obergrenze gilt jedoch nicht zwischen Privatpersonen, die nicht beruflich handeln, sowie für Zahlungen und Einlagen bei Banken und Zahlungsinstituten. Ziel der neuen EU-Begrenzung ist es angeblich, das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verringern.
Bargeld kann nicht verfolgt werden
Die EU führt in einer Pressemitteilung an, dass Bargeld unter anderem keine digitalen Spuren hinterlässt und daher schwerer zu verfolgen ist als elektronische Zahlungen. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Unternehmen bereits jetzt, bei Barzahlungen ab 5.000 Euro Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden zu erfüllen. Bestimmte Interessengruppen, darunter Fußballvereine und deren Agenten, sind von den neuen Regeln ausgenommen. Für sie könnten die Anforderungen jedoch erst 2029 in Kraft treten.
Problem: Banknoten (Geldscheine) sind garantierte Zahlungsmittel
Eine Banknote ist eine Urkunde, die in einem bestimmten Land oder Währungsraum als in der Regel gesetzliches und vom Staat garantiertes Zahlungsmittel dient, von einer autorisierten Institution (Notenbank, Zentralbank) ausgegeben wird und auf einen runden Nominalwert einer Währungseinheit lautet. Mit der neuen EU-Regel wird aber genau diese Garantie eingeschränkt, wenn nicht sogar aufgehoben. Denn bis 10.000 Euro gilt diese Garantie, doch sobald dieser Betrag überschritten wird - und sei es nur um einen »Fünfer« - gilt sie nicht mehr. Damit widerspricht sich die EZB selbst.
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