Erneuter Angriff des Merkel-Regimes auf das Grundgesetz

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Erneuter Angriff des Merkel-Regimes auf das Grundgesetz
Datum: 09.08.2021 - 11:58 Uhr

Die ersten Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen nicht zufällig so weit vorne. Sie sind die elementaren Grundrechte, die die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1948 im Grundgesetz verankert haben. In Art 3 GG heißt es unmissverständlich:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Geimpften und Nichtgeimpften. Wer eine solche Trennung gesetzlich auf dem Territorium, in dem das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet, einführen will, verstößt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Er oder sie greift die Bestimmungen des Grundgesetzes an, gefährdet die Demokratie.

Das vom Merkel-Regime angestrebte Gesetz ist ein solcher Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Jenes Gesetz ist ein Angriff auf die per Grundgesetz garantierten Grundrechte, es ist ein Angriff auf die Demokratie.

Im Umgang mit Angriffen dieser Art gibt es auch einen Artikel im Grundgesetz, mit zwei ganz entscheidenden Absätzen: Art 20 Abs 3 und 4 GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Sven von Storch

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