Enteignungen und Zwangsvermietungen durch Hamburger Senat

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Enteignungen und Zwangsvermietungen durch Hamburger Senat
Datum: 15.05.2017 - 08:05 Uhr

Im Oktober 2015 verabschiedete die Hamburger Bürgerschaft unter dem Eindruck des von Merkel veranlassten Wegfall der Personenkontrollen an den deutschen Grenzen und des damit verbundenen Massenzustroms von Migranten aus unterschiedlichsten Ländern ein neues Gesetz, welches der Stadt ermöglichen sollte, Wohnraum zur Unterbringung dieser Migranten zu enteignen (siehe "Die Zeit" vom 01. Oktober 2015). 

Diese Wohneinheiten seien aktuell der Verwendung seitens des Eigentümers entzogen worden, um sie zunächst renovieren zu lassen. Danach sollen diese Wohnungen an vom Senat ausgewählte Personen vermietet werden. Die Renovierungskosten werden dem Eigentümer belastet, ein Mitspracherecht hinsichtlich der kommenden Mieter wird er jedoch nicht haben.

Auch wenn der Verdacht recht nahe liegt, dass der Wohnungseigentümer die Wohneinheiten bisher als reine Spekulationsobjekte verwendet hatte (die Wohnungen in Innenstadtnähe stehen seit 2012 leer), so regt sich erheblicher politischer Widerstand gegen das Vorgehen des rot-grünen Hamburger Senats. Die Opposition im Hamburger Senat kritisiert, dass die Stadtregierung mit diesem Schritt ihre eigenen Versäumnisse hinsichtlich des Wahlversprechens von der Errichtung von 6.000 neuen Wohnungen kaschieren will. Zudem sei dieses Gesetz zwar mit der Stimmenmehrheit von rot-grün in der Hamburger Bürgerschaft durchgewunken worden, stünde aber im Widerspruch zum Grundgesetz.

Der Bericht über die Vorgänge ist im »Hamburger Abendblatt« durch eine Bezahlschranke begrenzt. Bei »Gatestone« ist ein entsprechender Bericht frei verfügbar; allerdings in Englisch. 

Sven von Storch

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